17.10.2011
Afghanistan: Keine Kirchengebäude und keine christlichen Schulen
Aus einem kürzlich veröffentlichten US-Bericht über Afghanistan geht hervor, dass ein „Verfall der Religionsfreiheit“ in der vergangenen Dekade zu verzeichnen sei. ( „CNSnews.com“ vom 10. Oktober 2011)
„Die winzige, christliche Minderheit und ihre Situation im Lande sind kein Profiteur der Lage. Und damit ist auch die Religionsfreiheit in Afghanistan nicht existent.“ heißt es weiter.
Laut dem Bericht gibt es keine einzige, öffentliche Kirche mehr in Afghanistan. Die letzte wurde im März 2010 nach einem Rechtsstreit, den die Gemeinde unter obskuren Umständen verlor, geschleift. Vorangegangen war die juristische Auseinandersetzung um einen langjährigen Pachtvertrag des Geländes, der vor einem örtlichen Gericht für ungültig erklärt wurde, damit das Gebäude geschleift und der Grund neu bebaut werden konnte. Derzeit existieren nur noch private Kapellen und Versammlungsräume im Rahmen der internationalen militärischen und zivilen Helfer-Gemeinschaften, da diese auch durch Sicherheitskräfte geschützt werden können.
Auch gibt es keine christlichen Schulen mehr im Land. Der Bericht weist unter anderem darauf hin, dass die unter US-Vermittlung im Jahre 2004 verabschiedete, „post-talibanische“ Verfassung Afghanistans den Islam als Staatsreligion festschreibt, was Maßnahmen gegen jede Art religiöser Minderheit Tür und Tor öffnet. Denn die Artikel, die sich auf „die freie Ausübung aller sonstigen Religionen“ beziehen, tun dies ausdrücklich unter Hinweis auf „die Grenzen und Vorgaben der Verfassung“, womit der Bezug zur Staatsreligion gemeint ist.
So ist beispielsweise das Recht auf einen Wechsel der Religion „weder in der Rechtssprechung noch in der ausgeübten Praxis“ Realität in Afghanistan, wie das US-Außenministerium erkennen musste. Die Situation sog. „Apostaten“ ist also weiterhin lebensgefährlich, da ein Verlassen des Islam im Einklang mit einem Hadith aus der Sammlung Al-Bucharis (9:57: „Wer immer den islamischen Glauben verlässt, den tötet.“) mit dem Tode bestraft werden muss. Jedoch ist seit der militärischen Absetzung der Taliban-Regierung noch kein derartiges Urteil vollstreckt worden. Die wenigen bekannten Apostaten müssen nämlich zumeist in diplomatischen Vertretungen oder Militärlagern beschützt werden. Was nach dem Abzug der internationalen Truppen passieren wird, steht jedoch noch in den Sternen.
In Auszügen von koptisch.wordpress.com