29.10.2011
Algerien: Hauskirche von Behörden geschlossen
In der zweitgrößten Stadt des Landes war die „Haus der Hoffnung“-Gemeinde im Stadtteil Ain-Turck wohlbekannt. Die kleine Hauskirche unterhielt auf ihrem Gelände ein Frauenhaus, ein Medienstudio, eine Bibelschule und ein evangelistisches Network. Ihr wurde von den örtlichen Polizeibehörden die weitere Aktivität verboten. Ein im Jahre 2006 in Kraft getretenes sogenanntes „Anti-Missionierungs-Gesetz“ wird dazu benutzt, jegliche nichtislamische, öffentliche Religionsbezeugung oder Aktivität zu verbieten. Die Parallele zu den unheilvollen indischen „Antikonversionsgesetzen“ ist evident. In jedem Falle müssen sich organisierte, christliche Gruppen staatlich registrieren lassen. Und hier liegt auch „der Hund begraben“.
Als die Ältesten der „Haus der Hoffnung“- Gemeinde nun bei den Verwaltungsbehörden in Oran vorstellig wurden, um nach den notwendigen Prozeduren zur Anmeldung oder zum Verbot einer Kirche nachzufragen, konnte oder wollte ihnen dort niemand Auskunft geben. Nach mehreren, weiteren Anfragen wurde ihnen schließlich vom Innenministerium beschieden, dass ihnen niemand sagen könne, wer denn eigentlich das Verbot ausgesprochen habe. Beobachter von „VoM“ schätzen die Lage so ein, dass man nur versucht habe, die Reaktion der Kirche einzuschätzen. Also eine bewusste Provokation, die den Hintergrund bilde.
Ein Mitarbeiter vor Ort wird mit den Worten zitiert: „In Algerien gibt es für nichts eine Garantie. Also vertrauen wir auf Gott und machen mutig weiter.“ Die „Haus der Hoffnung“ – Gemeinde trifft sich weiterhin und hält Gottesdienste ab.
Quelle: „persecution blog“ / gebetskreis.wordpress.com