25.04.2012

Deutschland: Kein Heimschulunterricht

Mitglieder einer freien Bibelgemeinden klagten vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart

Deutschland: Kein Heimschulunterricht

Mitglieder einer freien Bibelgemeinden klagten vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart

Stuttgart (idea) – Religiöse Gründe rechtfertigen nicht, den Schulbesuch zu verweigern. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden. Nach einer Mitteilung vom 24. April wies das Gericht die Klage eines Elternpaares ab, das einer freien Bibelgemeinde angehört. Es unterrichtet seine drei Kinder aus Glaubensgründen zu Hause. Die Eltern berufen sich auf Artikel 6 des Grundgesetzes, wonach Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht von Eltern sei. Sie wollen ihren Nachwuchs weder Sexualkundeunterricht zumuten, noch Mobbing, Erpressung und Handy-Pornographie aussetzen. Außerdem erklärten sie, dass an öffentlichen Schulen keine Ehrfurcht vor Gott gelehrt werde. Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte die Eltern zuletzt im Januar 2011 aufgefordert, ihre zwischen 1998 und 2001 geborenen Kinder an einer öffentlichen oder einer genehmigten Privatschule anzumelden. Die Behörde drohte mit einem Zwangsgeld von 300 Euro je Kind, falls die Anweisung nicht befolgt wird. Dagegen klagten die Eltern. Das Gericht verwies auf die allgemeine Schulpflicht. Der staatliche Erziehungsauftrag umfasse sowohl Wissensvermittlung als auch den Erwerb sozialer Kompetenzen wie Toleranz, Durchsetzungsvermögen und Selbstbehauptung. Wer eine besondere christliche Erziehung wünsche, könne sein Kind auf eine Bekenntnisschule schicken. Gegen das Urteil können die Eltern beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Berufung einlegen.