07.02.2012

Indien: Bericht an UNO-Menschenrechtsrat

In mehreren indischen Bundesstaaten sind Gesetze in Kraft, die eine Abkehr vom Hinduismus einschränken. Sie werden von Extremisten genutzt, um gegen religiöse Minderheiten vorzugehen.

Indien: Bericht an UNO-Menschenrechtsrat

 

In mehreren indischen Bundesstaaten sind Gesetze in Kraft, die eine Abkehr vom Hinduismus einschränken. Sie werden von Extremisten genutzt, um gegen religiöse Minderheiten vorzugehen.

bd. Obwohl die indische Verfassung das Recht auf Religionsfreiheit garantiert, existieren in sechs indischen Bundesstaaten (Orissa, Madhya Pradesh, Arunachal Pradesh, Chhattisgarh, Gujarat und Himachal Pradesh) sogenannte Religionsfreiheitsgesetze. Diese Gesetze sollen im Interesse der öffentlichen Ordnung sicherstellen, dass Menschen nicht durch Zwang, Gewalt oder materielle Anreize zum Glaubensübertritt bewegt werden. Leider öffnen sie dem Missbrauch Tür und Tor. Sie werden insbesondere von extremistischen Hindus als Rechtfertigung genutzt, um gegen Christen vorzugehen. Im Auftrag von CSI hat die indische Anwältin Tehmina Arora einen Bericht zur juristischen Situation in den betroffenen Bundesstaaten erstellt. Der Bericht diente indischen Organisationen als Basis für eine Eingabe an den UNO-Menschenrechtsrat, in dem zurzeit auch die Schweiz Mitglied ist. Im Jahr 2012 wird der Menschenrechtsrat die Situation in Indien prüfen. CSI wird den Bericht außerdem an einflussreiche Organisationen und Personen weiterleiten.

Der Bericht ist zurzeit nur auf Englisch verfügbar.

Quelle: CSI http://www.csi-de.de/_indienbericht.php?nvd=1

Indienbericht (Englisch)