05.04.2013

Aserbaidschan: Hohe Geldstrafen für Baptisten

Zwei Baptisten aus der Region Zakatala im Nordosten Aserbaidschans, Pastor Zaur Balaev und Hinayat Shabanova, wurden nach Artikel 299.0.3 des Verwaltungsstrafgesetzbuchs zu hohen Geldstrafen verurteilt.

Dieser Artikel sieht Strafen für „Kleriker und religiöse Vereinigungen vor, die spezielle religiöse Versammlungen für Kinder und Jugendliche abhalten, ebenso wird die Abhaltung von literarischen Zirkeln oder sonstigen spezialisierten Gruppentreffen durch religiöse Organisationen unter Strafe gestellt. All diese Aktivitäten bewegen sich im Rahmen des international garantierten Rechts auf Religionsfreiheit. Die Strafe für die beiden Baptisten beträgt je 1.500 Manat, nach offizieller Statistik etwa 4 Monatsgehälter, in der unterentwickelten Region Zakatala ist dies jedoch etwa ein Jahreseinkommen eines einfachen Arbeiters. Frau Shabanova, deren Mann Hamid Shabanov bereits wegen seines Glaubens im Gefängnis war, kann diese Summe nicht bezahlen.

Für Zaur Balaev, ebenfalls ehemaliger Gewissensgefangener, dürfte diese Summe ebenso unfinanzierbar sein, zumal er seine an Krebs erkrankte Frau Nunuka zu Hause pflegt. Balaev erklärte gegenüber dem Nachrichtendienst Forum 18: „Ich beabsichtige nicht, die Strafverfügung anzufechten. Es hat keinen Sinn. Ich würde viel lieber das Staatskomitee vor Gericht bringen, weil sie sich schon so viele Jahre weigern, unsere Gemeinde zu registrieren“. Der Gemeinde wird die Registrierung seit 1994 verweigert. Die Baptisten von Zakatala fürchten, dass sie sich jetzt nicht mehr versammeln können, ohne weitere Strafen zu riskieren.

Quelle: Forum 18, Oslo
Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA