26.07.2013
Deutschland: Wie viel Religion braucht dieses Land?
Über die Bundestagswahl und die Christen macht sich der frühere badische Oberkirchenrat Klaus Baschang (Karlsruhe) Gedanken.
Deutschland: Wie viel Religion braucht dieses Land?
Über die Bundestagswahl und die Christen macht sich der frühere badische Oberkirchenrat Klaus Baschang (Karlsruhe) Gedanken.
(idea) Religion macht Angst. Sie war in Ägypten dabei, als aus dem arabischen Frühling ein blutiger Sommer wurde. In der Türkei wurde sie durch Kemal Atatürk (1881-1938) radikal aus der Öffentlichkeit verbannt; jetzt kommt sie unter Recep Tayyip Erdogan – Ministerpräsident seit 2003 – schleichend und so kräftig wieder zurück, dass das Land in zwei Klassen gespaltet wird. In der muslimischen Welt führen Sunniten und Schiiten gegeneinander blutige Bürgerkriege ohne absehbares Ende. Der im Westen so friedlich erscheinende Buddhismus ist in Fernost eine Hassreligion gegen den Islam. Und so weiter. Die Forderung, Religion abzuschaffen, findet darum auch in Deutschland Anhänger. In politischen Parteien gründen sich atheistische Vereinigungen, entwerfen ihre Konzepte und versuchen, sie in den Partei- und Wahlprogrammen unterzubringen. Und doch ist unbestreitbar: Der Bedarf an Religion wird weiter zunehmen, je unübersichtlicher und komplizierter das Leben wird. Religion ist gefragt, beim Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ ebenso wie in der Wochenzeitung „Die Zeit“ und bei Zeitgenossen, die sich von Parolen frei halten wollen. Was bedeutet das für die Bundestagswahl am 22. September?
Was ist gute Religion für Deutschland?
1. Wir brauchen politische Kräfte, die die Bedeutung von Religion kennen – ihre guten und ihre gefährlichen Seiten. Die Abschaffung von Religion wäre so absurd wie die Abschaffung von Musikalität. Beides, Religion wie Musikalität, gehört zum Leben. Sie müssen gepflegt werden, wenn sie dem Leben dienlich sein wollen. Nur in Diktaturen wird versucht, sie zu unterdrücken; aber das gelingt nicht dauerhaft. Die politischen Kräfte müssen wissen, dass die Religionen keineswegs gleich sind. Beispiel: Der Islam ist ein Staatskonzept, an das seine Mitglieder gebunden sind; das von Allah gegebene Religionsgesetz Scharia steht über den staatlichen Verfassungen, die von Menschen gemacht sind. Wenn nun bei uns islamischer Religionsunterricht eingeführt wird, muss geklärt sein, ob in ihm der Koran gilt oder die Unterscheidung von Glaube und staatlichem Recht nach dem deutschen Grundgesetz. Dieser schwierigen Frage darf die Politik nicht ausweichen, so wünschenswert es auch ist, muslimische Kinder aus den Koranschulen heraus und guter Bildung bei uns zuzuführen. Ein anderes Beispiel: In asiatischen Religionen arbeiten Menschen intensiv und eindrucksvoll an ihrer seelischen Vervollkommnung. Christen versuchen, ihren Glauben in der Nächstenliebe zu bewähren. In der Christentumsgeschichte war zu allen Zeiten die benediktinische Regel „Bete und arbeite“ (ora et labora) wirksam; die islamische Kismet-Vorstellung passt damit nicht zusammen. Diese unterschiedlichen religiösen Grundhaltungen wirken sich selbstverständlich im Wirtschaftsleben aus, aber auch in der persönlichen Wahrnehmung politischer Verantwortung. Aus den Unterschieden zwischen den Religionen ergeben sich wichtige Konsequenzen für die politische Alltagsarbeit. Es geht also nicht darum „wie viel“ Religion unser Land braucht, sondern was eine gute Religion für unser Land ist. Nach Qualitäten muss gefragt werden, nicht nach Quantitäten. Darum müssen Christen bei der Wahl darauf achten, ob eine Partei etwas von Religion versteht und davon etwas im Programm hat oder ob sie das Thema meidet oder gar Religion bekämpfen will, indem sie über christliche Feiertage und Religionsunterricht räsoniert.
Wer betet, bleibt nüchtern
2. Die Glaubensgrundlage für die Beteiligung von Christen am politischen Leben steht für Evangelische in Artikel 5 der Barmer Theologischen Erklärung von 1934: Wir leben „in der noch nicht erlösten Welt“. Der Staat kann nur „nach dem Maß menschlicher Einsicht und menschlichen Vermögens“ handeln. Wer also mit seiner Politik den neuen Menschen, eine neue Welt und Wohlstand für alle Klassen und für alle weiteren Zeiten verspricht, liegt daneben. Wer dagegen „nur“ eine menschlichere Politik als die bisherige will, darf nicht übermenschliche Erwartungen hegen. Darum ist das Gebet für die Regierenden so wichtig und schon in der Bibel geboten (1. Tim 2,1ff). Ein Entscheidungsmerkmal beim Wählen wäre also, ob Kandidierende eine Erwartung mit unserer Fürbitte verbinden können oder ob sie ihnen egal ist. Wer betet, bleibt nüchtern und geht pseudo-messianischen Versprechungen nicht auf den Leim.
Wann sind Kompromisse angebracht?
3. Politik macht Kompromisse und braucht Kompromisse. Die Regierung darf nicht unablässig die Opposition niederstimmen, die Opposition nicht unablässig der Regierung ein Bein stellen. Wenn Parteien schon vor der Wahl eine unabänderliche Blockbildung mit anderen nach der Wahl in Aussicht stellen, wird die Wahl zur Farce. Es geht nicht um den Triumph der Parteien, sondern um das Wohl der Bürger. Besser eine Bewegung nach vorne durch einen Kompromiss als Stillstand ohne. In der Breite der Politikfelder gibt es mehr Kompromissmöglichkeiten, als der Konkurrenzkampf der Parteien zugeben will. Beispiel: Betreuungsgeld. Es stimmt einfach nicht, dass dadurch Kinder von Bildungschancen fern gehalten würden. Stichwort: Soziale Gerechtigkeit. Da ist die Bibel für Einzelfragen wenig hilfreich. Es ist für kompromissfähige Menschen zumeist mehr Spielraum drin, als in Parteiprogrammen steht und in Wahlkämpfen zugespitzt vertreten wird. Wenig geeignet für Kompromisse, eigentlich ungeeignet sind die lebensethischen Probleme am Anfang und am Ende des Lebens (vorgeburtliche Diagnose, Suizidhilfe). Hier dürfen die Kirchen nicht vor schnellen Lösungen im staatlichen Gesetz einknicken. Sie müssen sich vielmehr als Räume der Seelsorge bewähren und zwar insbesondere dann, wenn Entscheidungen gegen sie getroffen wurden. Warum aber haben Christen überhaupt Probleme mit politischen Kompromissen? In Glaubensfragen setzen wir auf Eindeutigkeit, auf Ja oder Nein. Bei der Politik geht es um praktische Konsequenzen des Glaubens, um alltägliche Taten oder Unterlassungen. In diesem Bereich sind Christen keineswegs vor Fehlern geschützt. Zu ihrem Abendgebet gehört nicht ohne Grund die Bitte um Vergebung. Sie wissen also, dass sie für sich selbst Vergebung brauchen und auch erhalten. Darum sollten sie nicht über die zu Gericht sitzen, die Kompromisse eingehen müssen, um ihre politische Arbeit zu erledigen.
Die Kirchen sind nicht privilegiert
4. Auf der Grundlage der Verfassung unseres Staates hat sich eine Zuordnung von Politik und Glaube ausgebildet, die bewahrt werden muss, weil sie sich bewährt hat. Der Staat kümmert sich um Recht und Frieden und um die äußeren Voraussetzungen dafür. Die Religionsgemeinschaften kümmern sich um die Gewissen ihrer Mitglieder und um die inneren Voraussetzungen für ein verantwortliches Leben. Der Staat braucht gewissenhafte Menschen, auf die Verlass ist. Die Religionsgemeinschaften brauchen zuverlässige äußere Ordnungen, in denen sie ihre Aufgaben wahrnehmen können. Beide Seiten sind also zu unterscheiden, aber nicht zu trennen. Es ist wie beim Zinsgroschen (Mark 12,13 ff). Die Verfassung spricht von „Religionsgemeinschaften“ und nicht von „Kirchen“. Es sind also auch die nichtchristlichen Religionen einbezogen, sofern sie sich den Aufgaben stellen, denen sich die Kirchen stellen. Die Verfassung geht sogar noch weiter und stellt den Religionsgemeinschaften solche „Vereinigungen“ gleich, die sich „die gemeinsame Pflege einer Weltanschauung“ zur Aufgabe machen. Das gilt auch für Atheisten. Die haben ja ebenfalls einen Glauben; sie glauben an eine Welt ohne Gott. Man kann also keineswegs behaupten, die Kirchen würden vom Staat privilegiert. Das ist üble Parteipropaganda. Die anderen haben durchaus ihre Chancen. In dieser Kooperation von Staat und Kirche ist freilich unverzichtbar, dass die Kirchen als solche mit ihrer Botschaft erkennbar sind. Gottesfurcht statt Medienangst muss die Verlautbarungen bestimmen. Und Wahlenthaltung und Politikabstinenz sind für Christen ausgeschlossen.
Grenzüberschreitungen zwischen Kirche und Politik
5. Dieses Gegenüber von Glaube und Politik sichert die freiheitliche Atmosphäre In unserem Gemeinwesen. Wenn der Staat über die Religionsbelange verfügt, verfügt er über die Gewissen der Menschen und wird totalitär. Wenn die Kirche der Allgemeinheit ethische Vorschriften machen will, muss sie begründen, warum diese für alle Menschen gut sind und nicht nur für die Gläubigen. Hier sind dann positive Beispiele gefragt. Das Ärgernis der Abtreibung wird nicht durch noch mehr Appelle an den Staat gemindert, sondern durch kirchliche Hilfseinrichtungen für Frauen in Not. Christliche Parteien sind nicht volksmissionarische Abteilungen der Kirchen in der Politik. Aber es ist sehr beschwerlich, wenn eine Partei einen Kandidaten in das Kompetenzteam nimmt, der den sterbenden Jesus als „Lattengustel“ verhöhnt. Der freiheitlichen Atmosphäre im Gemeinwesen wird andererseits geschadet, wenn sich die Kirche ganze Parteiprogramme zu eigen macht und sie sogar mit rot-grünem Umschlag als „Orientierungshilfe“ für alle veröffentlicht. Eine bedenkliche Grenzüberschreitung liegt vor, wenn aus kirchlichen Aufgaben bekannte Persönlichkeiten Spitzenaufgaben in Parteien übernehmen, dazu streitig auftreten (müssen) und ihre kirchlichen Aufgaben vorerst nur ruhen lassen, statt sie um der Klarheit willen aufzugeben. Gibt es einen biblischen Grund, die doppelte Staatsbürgerschaft zu fordern? Wenn nicht, dann sollten Bischöfe dazu schweigen.
Politische Kultur fördern
Was kann unsere Kirche, was können unsere Gemeinden tun, um die politische Kultur zu fördern? Auf EKD-Denkschriften kann man zurzeit leider nicht so viel setzen, wie das früher möglich war. Akademietagungen kosten Zeit, die die Politiker auch für ihre Familien brauchen. Gottesdienste sind die Quellorte des Glaubens und Bildungsstätten für Politik in christlicher Verantwortung. Man lese und singe den Choral „Schon bricht des Tages Glanz hervor“ von Jochen Klepper (EG 453). Hier hat unsere Kirche ein Glaubenszeugnis, das in besonderer Weise Gewissen aufrichten und ausrichten kann – zum Wohl des Glaubens und zum Nutzen der Politik. Wenn dieses klar ist, dann wird auch wieder klar werden, dass die Kanzel dem Christuszeugnis gehört und nicht irgendwelchem religiös-politischem Gerede.