15.06.2013
Kasachstan: Keine Meinungsfreiheit
Strafverfahren gegen Atheisten, Pastor in Untersuchungshaft
Nach drei Monaten in Untersuchungshaft, die er teilweise in einer psychiatrischen Anstalt verbringen musste, soll der Schriftsteller Aleksandr Kharlamov, ein Atheist, noch dieses Monat (Juni 2013) vor Gericht gestellt werden. Ihm wird Aufwiegelung zu religiösem Hass vorgeworfen, was er jedoch bestreitet. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu 7 Jahre Haft. Yevgeni Zhovits vom Kasachischen Internationalen Büro für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit hat das Verfahren gegen Kharlamov verurteilt: „Ich möchte betonen, dass seine Schriften keine Aufwiegelung zum Hass auf irgendwelche Vertreter irgendeiner Religion enthalten. Er schreibt über Religion, kritisiert Ideen und legt seine eigenen Ansichten dar. Das heißt er entfaltet eine absolut normale Aktivität in einem Land, in dem die Äußerung der eigenen Ansichten nicht schon Gegenstand der Strafverfolgung ist.“
Bereits im März wurde, ebenfalls wegen Aufwiegelung zu religiösem Hass, ein geheimes Strafverfahren gegen die protestantische Gnadenkirche (Grace Church) in der Hauptstadt Astana eingeleitet. Dies ist umso seltsamer, als ein Strafverfahren gemäß Artikel 14 des kasachischen Strafgesetzbuchs nur gegen Personen eingeleitet werden kann. Das heißt, wenn die Voruntersuchung zu dem Ergebnis gelangt, dass strafrechtliche Tatbestände vorliegen, müsste ein Verfahren gegen Mitglieder der Kirche eingeleitet werden. Der Pastor der Kirche, Bakhytzhan Kashkumbayev, befindet sich aufgrund einer davon unabhängigen Anklage wegen Gesundheitsgefährdung in Untersuchungshaft. Laut Anklageschrift, in die Forum 18 Einsicht nehmen konnte, wurde das Strafverfahren bereits im Oktober 2012 mit der Begründung eingeleitet, der Pastor hätte die psychische Gesundheit eines Kirchenmitglieds erheblich geschädigt. Das Strafausmaß für diese Anklage beträgt zwischen zwei und sieben Jahren Einschränkung der persönlichen Freiheit oder Gefängnis. Der Pastor bestreitet die Anschuldigungen. Die Anklage nimmt unter anderem Bezug auf die Einschätzung eines Sachverständigen, Kirchenmitglied Lyazzat Almenova hätte sich aufgrund des regelmäßigen Besuchs der Kirche „paranoide Schizophrenie“ zugezogen. Frau Almenova hat ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Astana gerichtet, in dem sie mitteilt, dass sie psychisch gesund ist, dass die 2012 vorgenommene Einschätzung durch den Sachverständigen illegal vorgenommen wurde, und ersucht, das Verfahren gegen den Pastor einzustellen. Auch andere Kirchenmitglieder bestreiten die Anschuldigung, der Pastor habe die psychische Gesundheit von Personen gefährdet, vehement.
Abgesehen von diesen Strafverfahren, die den offensichtlichen Zweck haben, Menschen für die Ausübung ihres legitimen Rechts auf Religionsfreiheit zu bestrafen, wurden seit Anfang 2013 in etwa 100 Fällen Verwaltungsstrafen wegen der Abhaltung von Gottesdiensten ohne staatliche Erlaubnis oder wegen der Mitteilung von Glaubensüberzeugungen verhängt. Bei Nichtzahlung der Geldstrafen riskieren die Betroffenen die Beschlagnahme von persönlichem Eigentum, wie etwa Waschmaschinen oder Autos und ein Verbot, das Land zu verlassen.
Quelle: Forum 18, Oslo
Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA