22.03.2013
Kasachstan - Geldstrafen nehmen überhand
demnächst Strafverfahren?
Wenn der Entwurf zum neuen kasachischen Strafgesetzbuch in der derzeit vorliegenden Form verabschiedet wird, würde dadurch eine strafrechtliche Verurteilung von Leitern nicht registrierter Religionsgemeinschaften zu bis zu drei Monaten Gefängnis möglich. Die Verbreitung des Glaubens wäre mit einer Haftstrafe von bis zu vier Monaten bedroht. Der Gesetzesentwurf soll im Mai der Regierung und im Juli dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden. Bisher sind dem Nachrichtendienst Forum 18 achtzehn Personen bekannt, die im Jahr 2013 wegen der Ausübung ihres legitimen Rechts auf Religionsfreiheit nach dem Verwaltungsstrafgesetzbuch zur Verantwortung gezogen wurden. Gegen zehn von ihnen wurde eine Geldstrafe in Höhe von zwei durchschnittlichen Monatsgehältern verhängt, sieben müssen ein Durchschnittsgehalt bezahlen, eine Person kam mit einer Verwarnung davon.
Quelle: Forum 18
Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA