25.05.2013

Russland: Organisationen überprüft

Menschenrechtsorganisationen und religiöse Organisationen werden überprüft

Russland: Organisationen überprüft

Menschenrechtsorganisationen und religiöse Organisationen werden überprüft

Hunderte religiöse Gemeinschaften in Russland werden im Rahmen einer Überprüfung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) von Beamten überprüft. Die Art der Überprüfung ist verschieden, von einfachen telefonischen Aufforderungen, Urkunden vorzulegen, bis zu umfassenden und wiederholten Durchsuchungen. „Das war nicht nur eine Initiative des Staatsanwalts“ erklärte der Moskauer Rechtsanwalt Konstantin Andreyev. „Das hat politische Hintergründe.“ In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die neuen Bestimmungen über die Finanzierung von NGOs, in welchen einige dieser Organisationen als „ausländische Agenten“ eingestuft werden, laut Gesetz für religiöse Organisationen nicht gelten. Die Überprüfungen von NGOs sind offensichtlich darauf ausgerichtet, eine mögliche ausländische Unterstützung für Initiativen der politischen Opposition aufzudecken. In einigen Fällen dürften religiöse Organisationen aufgrund ihrer Verbindungen zum Ausland kontrolliert worden sein, so etwa die katholische Caritas und die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen).  Unter den kontrollierten NGOs befinden sich angesehene internationale Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International, Human Rights Watch, die Moskauer Helsinki Gruppe, die russischen Menschenrechtsorganisationen Memorial und Agora, aber auch kulturelle Organisationen wie das Goetheinstitut, das dänische Kulturinstitut und Alliance Française. Kontrollen religiöser Organisationen betrafen neben Katholiken unter anderem auch Protestanten, vom Moskauer Patriarchat unabhängige Orthodoxe, Muslime und Zeugen Jehovas. Etwa 100 Gemeinden des in ganz Russland tätigen, von Bischof Eduard Grabovenko geleiteten Bundes der Pfingstgemeinden wurden kontrolliert, so eine Schätzung von Ivan Borichevsky, dem Assistenten Bischofs. Von dem unter der Leitung von Bischof Sergei Ryakhovsky stehenden Bund von Pfingstgemeinden waren 300 Ortsgemeinden betroffen.

 

Den rechtlichen Hintergrund zu diesen Maßnahmen bilden die Änderungen des Gesetzes über nicht kommerzielle Organisationen von 1996, welche sogenannte „ausländische Agenten“ betreffen. Aufgrund dieser Gesetzesänderung müssen sich alle NGOs, die Gelder oder Vermögenswerte von ausländischen Quellen beziehen und in Russland politische Aktivitäten entfalten, als „ausländische Agenten“ registrieren lassen. „Politische Aktivität“ wird sehr umfassend definiert als „Bildung der öffentlichen Meinung im Hinblick auf die Beeinflussung von Entscheidungen, die von Staatsorganen getroffen werden.“ Es wird jedoch ausdrücklich festgelegt, dass dies kulturelle Aktivitäten, die Verhütung von Krankheiten, Verteidigung von Kindern oder Bürgern, soziale Unterstützung oder Umweltschutz nicht mit einschließt. Eine weitere Gesetzesänderung verpflichtet NGOs, die Gelder oder Vermögenswerte aus dem Ausland erhalten, den staatlichen Behörden separate Aufzeichnungen über die aus dem Ausland erhaltenen Mittel vorzulegen, unabhängig davon ob sie politische Aktivitäten entfalten oder nicht. Religiöse Organisationen sind ausdrücklich von beiden Gesetzesänderungen ausgenommen.

Quelle: Forum 18, Oslo

Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA