02.07.2014

Frankreich: Die Burka bleibt verboten

Klage gegen Burka-Verbot gescheitert

Frankreich: Die Burka bleibt verboten

Klage gegen Burka-Verbot gescheitert

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Burka-Verbot in Frankreich erneut bestätigt. Eine junge Muslimin hatte dagegen geklagt. Sie sah sich in ihren Grundrechten verletzt.

Das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit stelle keine Verletzung der Grundrechte dar, entschied das Europäische Menschenrechtsgericht in Straßburg. Eine Berufung gegen das Urteil ist nicht möglich. Die 24-jährige Klägerin ist französische Staatsbürgerin mit pakistanischen Wurzeln. Die Muslimin und ausgebildete Juristin sah sich durch das Verbot in ihrer Selbstbestimmung eingeschränkt, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung.

Bei der Gerichtsverhandlung vor einem halben Jahr sagte sie: „Durch einen Schleier wird doch niemand gestört oder angegriffen. Das ist doch absurd. Ein Schleier reicht nicht aus, um mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen!“ Der Anwalt der jungen Muslimin, Ramby de Mello, vertrat vor Gericht die Ansicht, das Verbot betreffe nur Muslime, die durch das Vollverschleierungsverbot aufgrund ihrer Religion diskriminiert würden. Mit der Europäischen Menschenrechtskonvention sei dies nicht vereinbar. Laut des Verteidigers habe die Klägerin „enttäuscht“ auf das Urteil reagiert, wolle den Richterspruch aber akzeptieren.

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