12.06.2014
Deutschland: Streit um Religionsunterricht in Bremen
Religionskunde: Muslime lehnen Pläne der Bildungssenatorin ab
Deutschland: Streit um Religionsunterricht in Bremen
Religionskunde: Muslime lehnen Pläne der Bildungssenatorin ab
Bremen (idea) – In Bremen ist ein Streit um den Religionsunterricht entbrannt. Die Bildungsbehörde möchte Judentum, Christentum und Islam in einem Fach Religionskunde vereinen, doch die Muslime sperren sich dagegen. Sie nehmen Anstoß daran, dass der Unterricht weiterhin gemäß der Landesverfassung „auf christlicher Grundlage“ erteilt werden soll. Deshalb lehnen die islamischen Dachverbände Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) und der Rat der Islamischen Gemeinschaften „Schura“ die Pläne von Bildungssenatorin Eva Quante-Brandt (SPD) ab. Der Schura-Vorsitzende Ismael Baser sagte, man werde den Gemeinden den Unterrichtsbesuch nicht empfehlen. Der Akzent liege nach wie vor auf der christlichen Tradition. Man wolle aber einen Unterricht, dessen Inhalte im Wesentlichen von den Religionen bzw. Konfessionen selbst bestimmt werden, wie in anderen Bundesländern. In Bremen besteht seit einem Jahr ein Staatsvertrag mit islamischen Dachverbänden, der sie weitgehend den Kirchen gleichstellt. Von den 652.000 Einwohnern des Bundeslandes sind mehr als 40.000 Muslime.
Kirchen signalisieren Zustimmung
Der geplante neue Religionskundeunterricht soll den Dialog zwischen Judentum, Christentum und Islam fördern sowie diese Religionen auch kritisch betrachten. Die evangelische und die katholische Kirche sowie die jüdische Gemeinde haben grundsätzlich Zustimmung signalisiert, wollen das Projekt aber kritisch begleiten. Die Bildungsbehörde möchte die Religionen gleichberechtigter behandeln, ohne die Landesverfassung ändern zu müssen. Außerdem soll das Fach attraktiver werden. Seit Jahren führen die Kirchen Klage darüber, dass ein Großteil des Unterrichts ausfällt.
Sonderfall Bremen
In Bremen gibt es bisher einen nicht bekenntnisgebundenen Biblischen Geschichtsunterricht, der „auf allgemein christlicher Grundlage“ erteilt werden soll. Die Teilnahme ist freiwillig. Alternativ können Schüler Philosophie oder Ethik wählen. Ein konfessioneller Religionsunterricht wie in den meisten anderen Bundesländern existiert nicht. Dies geht auf die „Bremer Klausel“ in der Verfassung der Bundesrepublik zurück. Danach ist Religion nur in jenen Ländern ordentliches Unterrichtsfach, wo dies schon vor Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 der Fall war.