21.06.2014

Russland: Zeugen Jehovas und Muslimen drohen Gefängnisstrafen

Derzeit stehen 16 Zeugen Jehovas in Taganrog im Süden Russlands vor Gericht. Vier von  ihnen drohen im Falle eines Schuldspruchs bis zu sechs Jahre Gefängnis. Sie alle sind angeklagt, eine von russischen Gerichten für illegal erklärte „extremistische“ religiöse Vereinigung organisiert zu haben. Das Verfahren zieht sich schon 14 Monate dahin und hat seinen 61. Verhandlungstag erreicht.  Alle Angeklagten waren Mitglieder der nun aufgelösten Gemeinschaft der Zeugen Jehovas, die vom Regionalgericht Rostov am Don im September 2009 für „extremistisch“ erklärt wurde. Dieses Urteil wurde im Dezember desselben Jahres vom Obersten  Gerichtshof Russlands bestätigt. Den Angeklagten wird vorgeworfen, die Aktivitäten der Gemeinschaft weitergeführt zu haben, nachdem der Gerichtsbeschluss Rechtskraft erlangt hatte. Einer der Angeklagten, Nikolai Trotsyuk wurde bereits 1973 von einem sowjetischen Gericht zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, weil aus religiösen Gewissensgründen den Wehrdienst verweigert hatte. Er verbrachte ein Jahr in einem Arbeitslager, bevor er wegen guter Führung in ein Arbeitsprojekt verlegt wurde.  

In Krasnojarsk wurde ein Strafverfahren gegen die beiden Musliminnen Yelena Gerasimova und Tatyana Guzenko eingeleitet. Ihnen wird vorgeworfen, extremistische Aktivitäten organisiert zu haben. Darauf stehen nach Artikel 282.2 Geldstrafen von bis zu umgerechnet 6.400 Euro oder bis zu sechs Jahre Gefängnis. Dies sind die verschärften Strafen aufgrund eines von Präsident Putin im Februar 2014 unterzeichneten Gesetzes.

Die Verbote wegen angeblichem Extremismus richten sich nicht nur gegen Gemeinschaften, sondern auch gegen Literatur. Zahlreiche Publikationen der Zeugen Jehovas und über 40 Übersetzungen von Werken des islamischen Theologen Said Nursi wurden von verschiedenen Gerichten als „extremistisch“ eingestuft und auf die vom Justizministerium der russischen Föderation geführte Bundesliste extremistischer Materialien gesetzt

Quelle: Forum 18, Oslo

Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA