24.03.2014
Deutschland: Glaubensgemeinschaft zeigt Mitarbeiter des Jugendamts an
„Zwölf Stämme“: Einige Kinder ohne richterlichen Beschluss weggenommen
Deutschland: Glaubensgemeinschaft zeigt Mitarbeiter des Jugendamts an
„Zwölf Stämme“: Einige Kinder ohne richterlichen Beschluss weggenommen
Deiningen (idea) – Die christliche Gemeinschaft „Zwölf Stämme“ hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Mitarbeiter des Jugendamts im Landkreis Donau-Ries erstattet. Damit will sie erreichen, dass ihre Kinder wieder zurückkehren dürfen. Im September hatten mehr als 100 Polizisten und Sozialarbeiter 41 Jungen und Mädchen zwischen 18 Monaten und 17 Jahren aus den Anwesen in Klosterzimmern (Deiningen bei Nördlingen) und Wörnitz (bei Ansbach) geholt und in Heime sowie zu Pflegeeltern gegeben. Die Behörden sahen eine Gefahr für das Wohl der Kinder, weil die Erziehung in der Glaubensgemeinschaft auch körperliche Züchtigungen umfasst. Sie beruft sich auf die Bibel. Gegenwärtig befinden sich noch 22 Kinder in staatlicher Obhut. Sieben der übrigen waren Kinder von Gästen und wurden ihren Eltern sofort zurückgegeben; die anderen durften unter Auflagen wieder zu ihren Familien. Einige waren zuvor mehrmals aus den Heimen oder aus den Pflegefamilien weggelaufen. Ein zwölfjähriges Mädchen muss möglicherweise noch einmal ins Heim. Zuvor soll ein psychologisches Gutachten klären, ob das Kind freiwillig bei seinen Eltern bleibt. Die Gemeinschaft lehnt eine Herausgabe des Mädchens ab. Um die Rückkehr aller Kinder zu erreichen, hat sie nach eigenen Angaben Mitte März eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Verantwortlichen des Jugendamtes „wegen des Verdachts von schwerwiegenden Straftaten im Zusammenhang mit der Wegnahme unserer Kinder“ erhoben und eine sofortige Suspendierung dieser Mitarbeiter verlangt. Zur Begründung wird unter anderem angeführt, dass die Wegnahme einiger Kinder ohne richterlichen Beschluss erfolgt sei. Das Landratsamt in Donauwörth will sich zu dem laufenden Verfahren nicht äußern.