17.05.2014

Kaschastan: Zwei Monate Gefängnis

für Gottesdienst ohne staatliche Erlaubnis

Kaschastan: Zwei Monate Gefängnis

für Gottesdienst ohne staatliche Erlaubnis

Den Leitern von Religionsgemeinschaften, denen die staatliche Registrierung verweigert wird oder die diese nicht anstreben, droht bis zu 60 Tage Haft, sollte das neue Strafgesetzbuch, das derzeit im Oberhaus des kasachischen Parlaments behandelt wird, in unveränderter Form verabschiedet werden. Besucher von Gottesdiensten dieser Gemeinschaften könnten mit bis zu 45 Tagen Gefängnis bestraft werden. Das derzeit vom Senat diskutierte neue Verwaltungsgesetzbuch wird mit hoher Wahrscheinlichkeit die derzeitigen Verwaltungsstrafen für die Ausübung des legitimen Rechts auf Religionsfreiheit beibehalten. Der ebenfalls im Senat behandelte Entwurf zu einem Strafvollzuggesetz verbietet die Einrichtung von Gottesdienststätten in Gefängnissen. Wesentliche Abänderungen dieser Gesetzesentwürfe sind im derzeitigen Stadium nicht mehr zu erwarten.

Quelle: Forum 18, Oslo

Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA