31.05.2014
Kasachstan: Wieder Ersatzfreiheitsstrafen
wegen nicht registrierter Gottesdienste
Der Leiter einer nicht registrierten Baptistengemeinde in Semei im Osten Kasachstans, Viktor Kandyba, trat am 27. Mai eine 10-tägige Haftstrafe an. Er hatte sich geweigert, eine im Jahr 2013 gegen ihn verhängte Strafe wegen der Leitung der Gemeinde zu bezahlen. Bolzhan Botbayev von der Staatsanwaltschaft, die sowohl vor Verhängung der Geldstrafe als auch der Kerkerstrafe die Anklage vertreten hatte, konnte nur schwer erklären, weshalb Viktor Kandyba das Recht hätte, mit Freunden in seiner Wohnung gemeinsam Wodka zu trinken oder ein Fußballspiel im Fernsehen anzusehen, es ihm aber verboten ist, sich mit denselben Freunden zum Gottesdienst zu versammeln. „Im Gesetz steht, dass sie über die Registrierung verfügen müssen, bevor sie sich versammeln können“, beharrte er gegenüber Forum 18. Viktor Kandyba ist bereits der achte Baptist, der in diesem Jahr zu einer kurzen Haftstrafe verurteilt wurde, weil er sich geweigert hatte, eine Geldstrafe zu bezahlen, die nur verhängt wurde, weil er sein Recht auf Religionsfreiheit ausgeübt hat. Wenn das derzeit vom Senat behandelte neue Strafgesetzbuch unverändert in Kraft tritt, können Leiter nicht registrierter Religionsgemeinschaften in Zukunft mit bis zu 60 Tagen Haft bestraft werden.
Quelle: Forum 18, Oslo
Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA