23.04.2015
Deutschland: Neues von „Zwölf Stämme“
Gericht verfügt Rückkehr von zwei Kindern. Nach 18 Monaten befinden sich immer noch 14 Kinder in staatlicher Obhut
Deutschland: Neues von „Zwölf Stämme“
Gericht verfügt Rückkehr von zwei Kindern.
Nach 18 Monaten befinden sich immer noch 14 Kinder in staatlicher Obhut
Klosterzimmern/Donauwörth (idea) – Noch immer befinden sich 14 Kinder aus der umstrittenen Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“ in der Obhut von Heimen und Pflegefamilien. Mitte April ordnete das Amtsgericht Nördlingen die Rückgabe von zwei Kindern an, weil die Eltern die Gemeinschaft inzwischen verlassen hätten. Angeblich haben sie sich von deren Erziehungsmethoden distanziert, die auch aus Rutenschlägen besteht. Dazu erklärte eine Sprecherin der „Zwölf Stämme“, dass die Eltern „ausgestiegen“ seien, um ihre Kinder wiederzubekommen. Allerdings habe man nur zwei der vier Kinder eine Rückkehr erlaubt. Im September 2013 hatten mehr als 100 Polizisten und Sozialarbeiter rund 40 Kinder zwischen 18 Monaten und 17 Jahren aus den Anwesen in Klosterzimmern (Deiningen bei Nördlingen) und Wörnitz bei Ansbach geholt und später weitere sieben Kleinkinder in staatliche Betreuung genommen. Die Behörden sahen eine Gefahr für das Wohl der Kinder. Die Gemeinschaft betrachtet Rutenschläge als ein biblisches Erziehungsprinzip. Einige Kinder gehörten zu Besuchern der beiden Anwesen und wurden ihren Eltern sofort zurückgegeben; andere sind inzwischen älter als 18 Jahre. Mehrere Kinder durften unter Auflagen zu ihren Familien zurück.
Oberlandesgericht kritisiert Ermittlungsdauer
Unterdessen hat das Oberlandesgericht München das Amtsgericht Nördlingen kritisiert. Es zeigte sich verwundert, dass auch 18 Monate nach dem Eingreifen der Behörden die psychologische Begutachtung der Kinder immer noch nicht abgeschlossen sei. Das Amtsgericht könne sich bei der Ermittlung von Tatbeständen nicht auf die Zeitpläne von Sachverständigen berufen. „Dass ein Oberlandesgericht auf diesen rechtsstaatlichen Grundsatz gesondert und ausdrücklich hinweisen muss“, sei „verstörend“, heißt es in einer Pressemitteilung des Anwalts der „Zwölf Stämme“, Michael Langhans (Donauwörth).
Die Gemeinschaft versteht sich als bibeltreu
Die Gemeinschaft, die sich als bibeltreu und in der Tradition des Urchristentums stehend sieht, umfasst in Bayern zehn Familien. Weltweit hat die 1975 von dem US-Amerikaner Elbert E. Spriggs gegründete „Zwölf Stämme-Bewegung“ rund 2.000 Anhänger, vor allem in den USA und in Frankreich. Sie versteht sich als Wiederherstellung von Gottes ursprünglichem Volk, den zwölf Stämmen Israels.