07.08.2015

Deutschland: Kirchen sollen nicht leichtfertig Kirchenasyl gewähren

Akademiedirektor Udo Hahn: „Akt des zivilen Ungehorsams“

Deutschland: Kirchen sollen nicht leichtfertig Kirchenasyl gewähren

Akademiedirektor Udo Hahn: „Akt des zivilen Ungehorsams“

Tutzing (idea) – Die Kirchen sollten nicht leichtfertig Asylbewerbern, denen die Ausweisung droht, Kirchenasyl gewähren. Dieser Ansicht ist der Direktor der Evangelischen Akademie Tutzing, Pfarrer Udo Hahn (Tutzing/Starnberger See). In der Zeitung Münchner Merkur mahnt er zu einem verantwortlichen Umgang mit dem Kirchenasyl. Dieses ist streng genommen rechtswidrig, weil es dem Staat den Zugang zu Menschen verwehrt, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Doch laut Hahn soll dieser „Akt des zivilen Ungehorsams“ helfen, „humanitäre Lösungen in konkreten Härtesituationen zu finden“. Ein Recht auf Kirchenasyl gebe es nicht. Politiker haben mehrfach darauf hingewiesen, dass niemand – auch nicht die Kirchen – beanspruchen könne, staatliche Gesetze außer Kraft zu setzen. Hahn zufolge enden mehr als drei Viertel aller Fälle mit der Duldung oder Anerkennung der Flüchtlinge. Dies hänge damit zusammen, dass die Kirchen durch ihre internationalen und ökumenischen Beziehungen häufig über bessere Informationen über die Lage in den Herkunftsländern verfügten als staatliche Behörden. „Unser Staat wäre gut beraten, wenn er sich diese Expertise noch mehr zunutze machen würde“, so Hahn. Nach seinen Angaben befinden sich in Deutschland derzeit rund 450 Flüchtlinge in 293 Kirchenasylen, die evangelische, katholische und freikirchliche Gemeinden sowie Klöster gewähren.