04.07.2015

Weißrussland: Geldstrafen und Druckausübung auf Christen

Geldstrafen und Druckausübung zur Aussage gegen Glaubensgeschwister nach Razzia

Weißrussland: Geldstrafen und Druckausübung auf Christen

Geldstrafen und Druckausübung zur Aussage gegen Glaubensgeschwister nach Razzia

Knapp drei Wochen nachdem die Polizei während des Sonntagsgottesdiensts eine Razzia in der reformierten orthodoxen Verklärungskirche in Gomel vorgenommen hatte (vergleich AKREF vom 19.6.15 ), verurteilte das zentrale Bezirksgericht von Gomel den Pastor der Gemeinschaft, Sergei Nikolaenko nach dem Verwaltungsstrafrecht zu einer Geldstrafe wegen Leitens einer nicht genehmigen religiösen Versammlung. Der Pastor bekannte sich nicht schuldig, er hat nicht die Absicht, die Geldstrafe in Höhe von 3,6 Millionen belarussischen Rubel (ca. 210 Euro) zu bezahlen und möchte Berufung gegen das Urteil einlegen. Am 22. Juni setzte sich ein Polizeibeamter, der sich weigerte, seinen Namen anzugeben, mit Sergei Komar, dem Bischof der Pfingstkirche, der Pastor Nikolaenkos Gemeinschaft offiziell angehört, in Verbindung und forderte ihm auf, ein Protokoll gegen den Pastor zu erstellen und zu unterzeichnen. Doch Bischof Komar weigerte sich. Pastor Nikolaenko war schockiert von der Nachricht. „Ich weiß nicht, worum es in dem Protokoll gehen soll. Ich bin schockiert, weil ich dachte, die Angelegenheit ist abgeschlossen und ich wurde bereits bestraft.“ Am 25. Juni erschien die Polizei am Wohnsitz von Pastor Nikolaenko zu einer Hausdurchsuchung aufgrund eines Durchsuchungsbefehls für die Wohnung des Pastors und des Mitglieds seiner Kirche Aleksandr Chuev vom 4. Juni. Darin wurde der Verdacht geäußert, in den Wohnungen von Nikolaenko und Chuev würde Literatur sektiererischer Natur gelagert bzw. Literatur, durch die die Rechte, Freiheiten und rechtmäßigen Interessen von Bürgern verletzt würden, und es würden sich dort auch die Statuten der nicht registrierten Organisation, Mitgliederlisten, Veranstaltungsprogramme Berichte über nicht genehmigte Veranstaltungen und Versammlungen und Dokumente mit Informationen über die Leiterschaft befinden. Die Gemeinschaft von Pastor Nikolaenko verfügt entgegen dem Vorwurf im Durchsuchungsbefehl über eine staatliche Registrierung. Der Begriff „sektiererisch“ ist nirgends in den Gesetzen von Belarus definiert und kann daher willkürlich ausgelegt werden. Während der Durchsuchung wurde der Pastor gewarnt, dass eine Untersuchung wegen möglicher Vorwürfe nach dem Strafgesetzbuch gegen ihn eingeleitet würde.  Jetzt befürchtet Nikolaenko die Einleitung eines Strafverfahrens. Die Wohnung von Aleksandr Chuev wurde am 28. Juni durchsucht.

Auch in Svetlogorsk in der Region Gomel, wo am 17. Mai eine Razzia gegen die nicht registrierte Baptistengemeinde stattfand, bleibt der Druck der Behörden aufrecht. Am 8. Juni  wurden Geldstrafen gegen zwei Mitglieder der Gemeinschaft, Vladimir Daineko und Yuri Volodenko, verhängt. Sie wurden vom Bezirksanwalt von Svetlogorsk verwarnt, wenn sie innerhalb eines Jahres weitere „Verstöße“ begingen, würden sie erneut nach dem Verwaltungsstrafrecht angeklagt und ihre religiöse Organisation würde in diesem Fall „liquidiert“. Am 18. Juni wurde Nadezhda Daineko, die Besitzerin des Hauses, in dem sich die Gemeinde versammelt, vor das Wohnungsamt geladen. Dort wurde ein Protokoll erstellt, in dem sie beschuldigt wurde, Artikel 21.16 des Verwaltungsgesetzbuchs verletzt zu haben, der eine Strafe für unangemessene Verwendung von Wohnraum vorsieht.  Die Behörden sehen die Verwendung von Wohnungen für religiöse Zwecke als „unangemessene Verwendung“ an und können Strafen gegen alle verhängen, die ihre Häuser oder Wohnungen für Gottesdienste zur Verfügung stellen. Überdies bedient sich die Polizei in Svetlogorsk derselben Taktik wie ihre Kollegen in Gomel gegen die reformierte orthodoxe Verklärungskirche: Man setzt Mitglieder der Baptistengemeinde unter Druck, gegen ihre Glaubensgeschwister auszusagen. Doch die Baptisten verweigerten allesamt diese Art der Kooperation mit der Polizei. Daraufhin leitete die Polizei Verwaltungsstrafverfahren gegen 17 der Baptisten wegen Verweigerung der Zeugenaussage beim Prozess gegen Daineko und Volodenko in die Wege und übergab die Akten dem zuständigen Gericht. Lyubov Kundas, die sich - neben andren Gemeindegliedern - geweigert hatte, die Frage zu beantworten, wer gerade aus der Bibel vorlas, als die Razzia begann, wurde bereits zu einer Geldstrafe von 1,4 Millionen belarussischen Rubel (ca. 85 Euro) verurteilt.

Am 17. Juni wurden in Vitebsk drei Anhänger der Hare Krishna Bewegung verhaftet, weil sie Literatur auf der Straße verteilten und mit den Passanten über ihre Religion sprachen. Ihnen wurde eine Gefängnisstrafe angedroht. Nachdem man sie fünf Stunden festgehalten hatte, wurden sie wieder freigelassen.

Quelle: Forum 18, Oslo

Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA