06.06.2015

Krim: Geldstrafen für religiöse Versammlungen im Freien

- bald neue Bestimmungen gegen religiöse Agitation an öffentlichen Orten?

Krim: Geldstrafen für religiöse Versammlungen im Freien

- bald neue Bestimmungen gegen religiöse Agitation an öffentlichen Orten?

Gegen sieben von neun Baptisten, die in einem Dorf im Zentrum der Halbinsel Krim eine Freiversammlung abhielten, wurde im Mai eine Geldstrafe verhängt. Ein Achter soll am 15. Juni vor Gericht erscheinen. Sie bestreiten die Behauptung der Polizei und des Gerichts, dass ihre Versammlung einer Anmeldung nach dem russischen Demonstrationsgesetz bedurft hätte. „Diese Veranstaltung hat weder die öffentliche Ordnung gestört, noch die Sicherheit der Teilnehmer oder anderer Bürger gefährdet“, betonten Mitglieder der Baptistengemeinde gegenüber Forum 18. Seit der Annexion der Krim  durch Russland im März 2014 klagen einige Religionsgemeinschaften über staatliche Einschränkungen öffentlicher Aktivitäten, die sie problemlos durchführen konnten, als die Halbinsel der ukrainischen Regierung unterstand. Die Strafen wurden wegen „religiöser Agitation an öffentlichen Orten“ verhängt. Dieses nicht genau definierte „Delikt“ existiert nur in einem Paragraphen des noch nicht verabschiedeten Entwurfs des Verwaltungsstrafgesetzes der Krim, durch den auch öffentliches Betteln und Wahrsagen verboten werden sollen. Swetlana Savtschenko, Vertreterin des Kulturausschusses des Staatsrats (Parlament der Krim), erklärte auf Anfrage, ob orthodoxe Osterprozessionen strafbar wären: „Prozessionen sind keine Agitation - Bücher und Broschüren verteilen schon“. Die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Strafen wären zwar gering, würden aber bei wiederholter Verletzung der Bestimmungen steigen.

Quelle: Forum 18, Oslo

Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA