18.06.2015

Deutschland: „Zwölf Stämme“ - Urteil

Vier Kinder bleiben dauerhaft von Eltern getrennt - Oberlandesgericht will sie vor körperlichen Strafen schützen

Deutschland: „Zwölf Stämme“ - Urteil

Vier Kinder bleiben dauerhaft von Eltern getrennt

- Oberlandesgericht will sie vor körperlichen Strafen schützen

Nürnberg/Ansbach (idea) – Vier Kinder, deren Eltern der umstrittenen Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“ angehören, bleiben auf Dauer in staatlicher Obhut. Das Oberlandesgericht Nürnberg bestätigte Entscheidungen des Amtsgerichts Ansbach. Die Begründung: Nur so können die Kinder vor körperlichen Strafen als Erziehungsmittel geschützt werden. Sie hätten ein Recht auf eine uneingeschränkt gewaltfreie Erziehung. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts ist das Kindeswohl bereits dadurch gefährdet, „dass die Kinder ständig mit der Verabreichung von Schlägen rechnen und daher in Angst davor leben müssen“. Beim Einsatz der Rute müssten sie körperliche Schmerzen erdulden und „die daraus resultierende Demütigung als psychischen Schmerz erfahren“. Die Ansbacher Urteile seien nun rechtskräftig. Die Eltern kündigten Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. In einer Pressemitteilung weisen sie darauf hin, dass weder Amtsärzte noch Gerichte bei ihren Kindern Anzeichen für körperliche oder andere Misshandlungen festgestellt hätten. Das oberste deutsche Gericht solle nun klären, ob Eltern das Sorgerecht entzogen werden dürfe, die ihre Kinder zwar körperlich züchtigen, ihnen aber sonst mit Liebe, Zuwendung und gutem Vorbild begegnen. Die Glaubensgemeinschaft ist überzeugt, dass die betroffenen Eltern nur wegen ihrer religiösen Überzeugungen verfolgt und ihrer Kinder beraubt werden.

Rutenschläge als biblisches Erziehungsprinzip

Zum Hintergrund: Auf Anordnung der Behörden hatten im September 2013 mehr als 100 Polizisten und Sozialarbeiter rund 40 Kinder zwischen 18 Monaten und 17 Jahren aus den Anwesen der „Zwölf Stämme“ in Klosterzimmern (Deiningen bei Nördlingen) und Wörnitz bei Ansbach geholt und in staatliche Obhut genommen. Sie sahen eine Gefahr für das Wohl der Kinder, da die Gemeinschaft Rutenschläge als ein biblisches Erziehungsprinzip betrachte. Allerdings fanden Amtsärzte am Tag der Razzia keine Nachweise für eine Kindeswohlgefährdung. Während die meisten Kinder inzwischen wieder bei den Eltern leben oder als über 18-Jährige eigene Wege gehen dürfen, befinden sich noch immer 14 Jungen und Mädchen in Heimen und Pflegefamilien. In mehreren Fällen ist die psychologische Begutachtung der Kinder nicht abgeschlossen. Beim Nördlinger Amtsgericht stehen auch 20 Monate nach der Wegnahme der Kinder immer noch Urteile aus. Das Oberlandesgericht München hatte im April die lange Verfahrensdauer kritisiert.

Die Gemeinschaft versteht sich als bibeltreu

Die Gemeinschaft, die sich als bibeltreu und in der Tradition des Urchristentums stehend sieht, umfasst in Bayern zehn Familien. Weltweit hat die 1975 von dem US-Amerikaner Elbert E. Spriggs gegründete „Zwölf Stämme-Bewegung“ rund 2.000 Anhänger, vor allem in den USA und in Frankreich. Ihr Name besagt, dass sie sich als Wiederherstellung von Gottes ursprünglichem Volk, den zwölf Stämmen Israels, versteht.