14.03.2015

Turkmenistan: Überwachung, Razzien, Geldstrafen

Am 26. Februar wurde Narmurad Mominov, ein protestantischer Leiter aus Galkynysh in der Region Lebap im Osten Turkmenistan zu einer Geldstrafe in Höhe von zwei durchschnittlichen Wochenlöhnen verurteilt. Die Schwierigkeiten begannen mit einem Besuch Mominovs bei einer Familie, die zu seiner Gemeinde gehört. Die Familie hieß zu Ferienbeginn ein Kind, das auswärts studiert, mit einer festlichen Mahlzeit willkommen. Mominov war gerade im Begriff zu gehen, als die Polizei eintraf. Protestanten berichteten gegenüber Forum 18: „Die Beamten zwangen ihn zu bleiben und zwang die Anwesenden, Aussagen niederzuschreiben, dass sie eine religiöse Versammlung abgehalten hatten, was nicht der Wahrheit entsprach. Es gab in der Wohnung auch keine religiösen Bücher zu sehen. Dann beschlossen sie, auch die übrigen Räume zu durchsuchen und fanden ein Neues Testament“. Danach wollten die Beamten vom Wohnungsinhaber wissen, wo er dieses bekommen hatte. Einige der Anwesenden, manche mit Kleinkindern, wurden bis 2 Uhr morgens festgehalten. Am folgenden Tag wurden sie wieder vorgeladen und unter Druck gesetzt, Erklärungen zu schreiben, dass sie ihrem Glauben absagen und keine religiösen Versammlungen mehr besuchen. Doch die meisten weigerten sich. Die Beamten bedrohten sie, doch ließen sie sie gehen. Gegen Mominov und den Wohnungseigentümer wurden Verfahren nach Artikel 76, Teil 1 des Verwaltungsgesetzes eingeleitet. Der inzwischen mit einer Geldstrafe belegte Leiter hat eine Frau und 5 Kinder zu versorgen. Dies ist bereits die vierte oder fünfte Geldstrafe für Mominov. Man versuchte auch, Druck auf seine Eltern (die nicht zur Kirche gehören) auszuüben, ihn, seine Frau und seine Kinder aus der gemeinsamen Familienwohnung zu werfen. Einmal wurden im Winter Strom, Gas und Wasser abgedreht, um den Druck auf die Eltern zu erhöhen, der Forderung der Behörden nachzukommen. Protestanten beklagten gegenüber Forum18: „Das ist schon die vierte oder fünfte Geldstrafe. Jedes Mal, wenn jemand sagt, dass ihm jemand ein Neues Testament gegeben hat, erstellen sie einen Akt, laden einen vor Gericht und verhängen eine Geldstrafe. Sie bestrafen auch alle, die an Gebetsversammlungen in privaten Häusern und Wohnungen teilnehmen.“ Die Geldstrafen sind sofort zu bezahlen. Ansonsten werden persönliche Gegenstände beschlagnahmt oder auch die Pässe, die auch erforderlich sind, um sich innerhalb des Landes zu bewegen.

Bei Razzien in den Häusern oder Versammlungsstätten von Gläubigen wird oft religiöse Literatur beschlagnahmt, die Anwesenden werden bedroht und gelegentlich wird Druck auf Einzelne ausgeübt, ihrem Glauben zu abzusagen bzw. ihre Religionszugehörigkeit zu wechseln, und - in Einzelfällen - dies auf öffentlich bekannt zu machen.

„Reue“ in der Moschee

Ein ehemaliges Kirchenmitglied aus Galkynysh hat nach der Razzia bei dem Festessen in Anwesenheit von Narmurad Mominov einen solchen Widerruf unterschrieben. Danach zwangen die Beamten den Mann, in die Moschee zu gehen und öffentlich erklären, dass er bereut, Christ geworden zu sein und dass er betrogen worden war, als er Christ wurde. Danach erklärten die Polizisten dem ehemaligen Kirchenmitglied, dass er nicht vor Gericht gestellt oder bestraft würde. Doch sie warnten ihn, sollte er jemals wieder einen christlichen Gottesdienst besuchen oder andere Mitglieder der Kirche treffen, dann würde man „eine andere Art von Gespräch führen“. Außerdem wurde ihm mitgeteilt, dass er überwacht würde, so dass die Beamten über eventuelle Verstöße gegen die Auflagen Bescheid wüssten.

Verwaltungsstrafen  werden gewöhnlich nach Artikel 76, Teil 1 des Verwaltungsgesetzes verhängt. Dieser am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Artikel sieht Strafen für die „Verletzung des gesetzlich festgelegten Verfahrens für die Durchführung religiöser Riten, karitativer oder sonstiger Tätigkeiten, sowie Herstellung, Import, Export und Vertrieb von Literatur und sonstigen Materialien religiösen Inhalts und Objekten mit religiöser Bedeutung“ vor. Religiöse Literatur unterliegt strenger staatlicher Zensur. Jedes einzelne Buch muss von der örtlichen Behörde (Gengesh) mit einem Stempel versehen werden. Besitz von Literatur ohne diesen Stempel kann zur Beschlagnahme führen und bestraft werden. Nach Artikel 76 des Verwaltungsgesetzes ist jede Tätigkeit einer religiösen Organisation, die nicht ausdrücklich in ihren Statuten genannt ist, strafbar, sowie auch die Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen über die religiöse Unterweisung von Kindern. Nach Artikel 77 ist die Weigerung, eine religiöse Organisation registrieren zu lassen, strafbar. Regierungswillige Organisationen werden jedoch oft aufgefordert, Informationen an die Geheimpolizei  bzw. das Ministerium für Staatssicherheit zu liefern. Dennoch kommt von den aus Prinzip nicht registrierten Evangeliumschristen Baptisten die ermutigende Meldung, dass die im Sommer 2014 erfolgte Razzia gegen ihre Gemeinde in Mary mit Verhängung von Geldstrafen gegen zwei Mitglieder der einzige Zwischenfall dieser Art im abgelaufenen Jahr war und es in diesem Jahr noch zu keiner Razzia gekommen ist.

Quelle: Forum 18, Oslo

Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA