18.03.2015
Ungarn: Neues Kirchengesetz erst im Herbst
Kleine Kirchen hatten beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt
Ungarn: Neues Kirchengesetz erst im Herbst
Kleine Kirchen hatten beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt
Budapest (idea) – Die konservative ungarische Regierung hat eine Neufassung des umstrittenen Kirchengesetzes auf den Herbst verschoben. Nach Angaben des zuständigen Staatssekretärs im Kultusministerium, Miklos Soltesz, wird derzeit noch über die Höhe von Entschädigungszahlungen an Minderheitskirchen verhandelt. Sie hatten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg dagegen geklagt, dass sie von staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften zu Vereinen herabgestuft wurden. Statt wie vorher 300 Kirchen waren nach Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2012 nur noch 14 vom Staat anerkannt. Dazu zählten neben Katholiken, Protestanten und Orthodoxen auch Baptisten und Unitarier.
Anglikaner und Methodisten betroffen
Zu den Kirchen, die ihre offizielle Anerkennung verloren, gehörten vor allem Denominationen, die über keine historischen Wurzeln in Ungarn verfügen, darunter Anglikaner, Heilsarmee, Methodisten und Mennoniten. Nach Protesten von Lutheranern und Reformierten nahm die Regierung im Februar 2012 18 weitere Glaubensgemeinschaften in die Liste der anerkannten Kirchen auf. 16 kleine Kirchen, denen die Anerkennung weiterhin verwehrt wurde, zogen unter Führung der Mennoniten vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und bekamen dort im April 2014 Recht. Die ungarische Regierung erklärte, dass sie die Entscheidung des Gerichts respektiere, jedoch nicht überstürzt handeln und sorgsam mit Steuergeldern umgehen wolle. Die kleinen Kirchen hatten als Entschädigung umgerechnet rund 6,5 Millionen Euro vom Staat gefordert, die ihnen an Schaden entstanden seien. In Ungarn können Bürger ein Prozent ihrer Einkommenssteuer einer offiziell anerkannten Kirche zukommen lassen.
Gesetz gegen Steuerbetrug
Das bisherige Gesetz sah vor, dass eine Religionsgemeinschaft die Zustimmung von zwei Dritteln der Parlamentsabgeordneten benötigt, um einen offiziellen Status zu erhalten. Mit der Verschärfung des Gesetzes 2012 wollte die Regierung verhindern, dass sich Vereine ungerechtfertigt als Kirchen ausgeben und so an Staatsgelder gelangen. Von den zehn Millionen Ungarn sind rund 55 Prozent Katholiken, 16 Prozent Reformierte und drei Prozent Lutheraner. 14,5 Prozent gehören keiner Konfession an.