23.03.2015
Schweiz: Wegen Religionsfreiheit erlaubt
Gerichtsurteil: Stadt Genf darf religiöse Stände auf öffentlichem Grund nicht pauschal verbieten
Schweiz: Wegen Religionsfreiheit erlaubt
Gerichtsurteil: Stadt Genf darf religiöse Stände auf öffentlichem Grund nicht pauschal verbieten
Seit Herbst 2014 erteilt die Stadt Genf (Schweiz) Vereinen, die für ihre Glaubensüberzeugungen auf städtischem Grund und Boden werben wollen, keine Bewilligung mehr. Das Verwaltungsgericht hat diese Vorgehensweise nun gerügt. Es widerspreche der Religionsfreiheit.
In der Begründung hält das Gericht fest, dass die Stadt zwar in bestimmen Umständen einer Organisation verbieten kann, öffentlichen Grund zu nutzen. Dies besonders wenn ein legitimes öffentliches Interesse bestehe. Ein solches Verbot müsse aber, weil es die Religionsfreiheit betrifft, im Hinblick auf das beabsichtigte Ziel nötig und verhältnismässig sein. Gegen die Flut von Anträgen, über welche sich die Stadt beklagt hatte, hätte sie auch mit weniger radikalen Mitteln vorgehen können und nicht pauschal alle religiösen Stände verbieten müssen.
Das "Réseau évangélique Suisse", die Partnerorganisation der "Deutschschweizer Evangelischen Allianz", nahm den Entscheid des Genfer Gerichts zufrieden zur Kenntnis. Er bedeute einen Sieg für Gewissensfreiheit und für einen toleranten Säkularismus in der Stadt des Reformators Calvin. Besonders erfreulich sei die Tatsache, dass das Gericht daran erinnert habe, dass das Recht, die Glaubensüberzeugungen in der Öffentlichkeit bekannt zu machen, durch die Bundesverfassung geschützt sei.
Quelle: jesus.de und APD