01.05.2015
Russland: Ersatzfreiheitsstrafe wegen Freiluftversammlung
Vom 14. - 18- April verbüßte der Baptistenpastor Pavel Piliptschuk eine fünftägige Freiheitsstrafe. Ein Gericht in Orel hatte ihn verurteilt, weil er sich weigerte, eine seiner Ansicht nach zu Unrecht verhängte Geldstrafe zu bezahlen. Das „Vergehen“, für das die Geldstrafe und danach die Ersatzfreiheitsstrafe verhängt wurde, bestand in der Abhaltung einer Freiluftversammlung, ohne zuvor die Stadtverwaltung informiert zu haben. Konkret ging es um eine Freiversammlung einer Gruppe von Baptisten aus Orel am Palmsonntag, 23. März 2014, bei der Lieder gesungen und christliche Literatur verteilt wurde. „Die Evangelisation verlief gut, die Menschen hörten aufmerksam zu und niemand beklagte sich“, berichten Baptisten aus Orel. Die örtlichen Baptisten berichten auch, dass Pastor Piliptschuk bei der Freiluftversammlung nicht anwesend und auch nicht für diese verantwortlich war. Doch die Zeugenaussagen der Mitglieder der Baptistengemeinde wurden von der Richterin nicht berücksichtigt, da sie die Zeugen für parteiisch erachtete. Sie verhängte im August 2014 eine Geldstrafe von 20.000 Rubel gegen Pavel Piliptschuk, das ist etwa die Hälfte eines durchschnittlichen Monatsgehalts. In der Begründung hieß es, die Freiluftversammlung stelle eine „potenzielle Gefahr für die öffentliche Ordnung, Moral und Gesundheit, sowohl für die Teilnehmer als auch für Außenstehende“ dar. Polizeibeamte berichteten als Zeugen über „negative Reaktionen“ von Passanten und deren Absicht, die Versammlung zu verhindern, nötigenfalls durch aktives Eingreifen. Dabei blieb unberücksichtigt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg bereits 2007 entschieden hatte, dass die russischen Behörden verpflichtet sind, das Recht der Religionsgemeinschaften zur Abhaltung von Freiluftversammlungen aufrecht zu erhalten, selbst wenn einzelne Personen dagegen sind. Das Verfahren wurde damals von Pastor Petr Barankevich von der evangelischen Gnadenkirche eingebracht, nachdem seiner Gemeinschaft verboten worden war, sich in einem öffentlichen Park zum Gottesdienst zu versammeln.
Die russischen Verwaltungsbehörden stehen der Ausübung der Religionsfreiheit im öffentlichen Raum nach wie vor negativ gegenüber. Oft werden hohe Geldstrafen verhängt. Im Oktober 2014 wurde eine Gesetzesänderung verabschiedet, um zu klären, wo religiöse Zeremonien frei abgehalten werden können. Darin wird auch bestimmt, dass nicht alle Veranstaltungen einer vorherigen Anmeldung bedürfen. Nach den seit Anfang 2015 ergangenen Urteilen zu schließen, haben diese Änderungen noch kaum Wirkung gezeigt. Seit Beginn dieses Jahres wurden gegen mindestens 13 Personen - neun Zeugen Jehovas und vier Muslime, Geldstrafen wegen der Abhaltung öffentlicher religiöser Veranstaltungen verhängt.
Religionsgemeinschaften, die aufgrund ihrer Glaubensüberzeugung angehalten sind, ihren Glauben öffentlich und außerhalb der Mauern eines Kirchengebäudes bzw. einer Gottesdienststätte zu verbreiten, sind besonders verwundbar für eine Strafverfolgung nach Artikel 20.2 des Verwaltungsgesetzbuchs. Diese Gesetzesstelle steht in Verbindung zum Demonstrationsgesetz von 2004 und sieht Strafen für die „Verletzung des festgelegten Verfahrens für die Abhaltung einer Versammlung, Demonstration, Prozession bzw. das Organisieren von Streikposten“ vor.
Quelle: Forum 18, Oslo
Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA