28.05.2015
Deutschland: Iranische Familie kann Kirchenasyl verlassen
Flüchtlinge dürfen bleiben – Bislang einziger Fall im Freistaat Sachsen
Deutschland: Iranische Familie kann Kirchenasyl verlassen
Flüchtlinge dürfen bleiben – Bislang einziger Fall im Freistaat Sachsen
Bautzen (idea) – Nach fast vier Monaten ist der bislang einzige Fall von Kirchenasyl in Sachsen zu Ende gegangen. Eine dreiköpfige Flüchtlingsfamilie aus dem Iran habe eine Aufenthaltsgestattung erhalten und könne nun regulär einen Asylantrag stellen, teilte Pfarrer Jörg Sirrenberg von der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Bautzen-Gesundbrunnen mit. Die Gemeinde hatte die Familie Anfang Februar aufgenommen, um sie vor der Abschiebung nach Italien zu bewahren. Hintergrund sind die sogenannten Dublin-Bestimmungen. Sie regeln, welches europäische Land für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist. In diesem Fall wäre es Italien gewesen, weil die Familie ihr Land mit einem italienischen Urlaubsvisum verlassen hatte. Nach Europa kamen sie, weil sie Christen geworden waren. Auf die Abkehr vom Islam stehen im Iran lebenslange Haft oder der Tod. In der Bautzner Kirchengemeinde ließ sich die Familie taufen. Als der Abschiebebescheid kam, beschloss der Kirchenvorstand, ihr Asyl zu gewähren. „Wir können Flüchtlinge doch nicht wie Stückgut hin- und herschieben“, so Pfarrer Sirrenberg. Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens hatte sich zurückhaltend zu dem Schritt geäußert. Aufgabe der Kirche sei es in erster Linie, Initiativen für Flüchtlinge vor Ort zu unterstützen, hatte Pressesprecher Matthias Oelke (Dresden) erklärt. Dafür habe die Synode 400.000 Euro bereitgestellt. In Sachsen leben gegenwärtig nach Angaben des Innenministeriums 19.800 Asylbewerber. In Deutschland suchen momentan laut der Bundesarbeitsgemeinschaft Kirchenasyl 438 Flüchtlinge Schutz in einer Kirche.