07.11.2015
Georgien: Staat behindert Bau nicht orthodoxer Gottesdienststätten
Nicht georgisch-orthodoxe Religionsgemeinschaften werden von lokalen Behörden und der staatlichen Behörde für religiöse Angelegenheiten immer wieder bei ihren Vorhaben zur Errichtung neuer Gottesdienststätten behindert. Dies betrifft unter anderem Katholiken, Protestanten, Muslime und Zeugen Jehovas.
Baugenehmigungen für nicht orthodoxe Gottesdienststätten werden von lokalen Behörden oft entweder nicht erteilt oder willkürlich zurückgezogen. Meist widersetzen sich georgisch orthodoxe Priester und Gläubige dem Vorhaben, solche Gottesdienststätten zu errichten. Dann findet der Stadt- oder Gemeinderat Ausflüchte, um den Forderungen der Orthodoxen nachzugeben, selbst wenn diese Forderungen einer Gerichtsentscheidung entgegenstehen.
Betroffen ist unter anderem die islamische Gemeinschaft in der Hafenstadt Batumi. Es gibt dort nur eine Moschee, die viel zu klein für die Anzahl der Muslime ist, die zum Freitagsgebet kommen. Bis zu 1.000 Leute müssen außerhalb der Moschee beten, an islamischen Feiertagen sind es doppelt so viele, auch bei Schnee und Regen.
Auch die Gemeinschaft der Zeugen Jehovas in Terjola bekam die Willkür der Behörden zu spüren. Nachdem sie eine Baugenehmigung der Ortsbehörden erwirkt hatte, wurde eine öffentliche Versammlung georgisch orthodoxer Priester und Bewohner einberufen, bei der mitgeteilt wurde, dass man den Zeugen Jehovas nicht gestatten würde, die Bauarbeiten fortzusetzen. Daraufhin erklärte der Leiter der Stadtverwaltung im Fernsehen, dass die Meinung der Mehrheit der Georgisch Orthodoxen berücksichtigt würde.
Die Katholiken in der Stadt Rustavi, südöstlich der Hauptstadt Tbilisi versuchen seit 2013, eine Baugenehmigung für eine Kirche zu erwirken. Am 21. Mai 2014 genehmigte der Stadtrat die Bedingungen für den Bau, das ist die erste Phase des Genehmigungsverfahrens. Als die Katholiken daraufhin die Baugenehmigung beantragten, blieb dieser Antrag unbeantwortet.
Am 27. Mai 2014 legte die katholische Kirche den Fall dem Stadtgericht Rustavi zur Entscheidung vor und beantragte die Ausstellung einer Bestätigung über die Baugenehmigung durch den Stadtrat. Diese Bestätigung ist das letzte, entscheidende Dokument, das zur Ausführung eines Bauvorhabens berechtigt. Das Gericht entschied, dass die Baugenehmigung als erteilt zu gelten habe, da der Stadtrat nicht innerhalb der vorgesehenen Frist über den Antrag entschieden hatte, ordnete aber nicht die Ausstellung der alles entscheidenden Bestätigung an. Auf Antrag der katholischen Kirche befasste sich die staatliche Behörde für religiöse Angelegenheiten mit dem Fall und empfahl die Ausstellung einer Baugenehmigung. Nachdem der Gerichtsentscheid ergangen war organisierte das Bauamt, anstatt eine Baugenehmigung zu erteilen, eine Versammlung im Rathaus von Rustavi, um die Beschwerden der georgisch orthodoxen Bevölkerung zu besprechen. Die Katholiken wurden zu der Versammlung eingeladen. „Als wir ankamen, trafen wir etwa 10 georgisch orthodoxe Priester und Laien sowie Mitglieder des Stadtrats an“, berichtet Giorgi Tskhomelidze, der Sekretär des Apostolischen Administrators, gegenüber Forum18. „Ihre Einstellung uns gegenüber war aggressiv; sie behaupteten, es wäre unser Ziel, die örtlichen Orthodoxen zu bestechen. Sie fragten unsere Rechtsanwältin, wie sie als georgisch Orthodoxe uns verteidigen könne. Danach verließen wir die Versammlung, da man nicht beabsichtigte, eine Diskussion zu führen und wegen ihrer feindlichen Haltung.“ Ein Katholik aus Rustavi erklärte am 29. Oktober gegenüber Forum 18, dass sich die katholische Kirchengemeinde in der Privatwohnung eines Gemeindemitglieds zum Gottesdienst versammelt. Nach seiner Auffassung werden die Katholiken wegen der allgemein verbreiteten Vorstellung behindert, dass ein Georgier orthodox sein sollte.
Auch die protestantische Kirche Christi in Gardabeni in der Nähe von Rustavi wird vom Gemeinderat und der georgisch orthodoxen Ortsbevölkerung beim Bau ihrer Kirche behindert. Die protestantische Gemeinschaft beantragte im Mai beim Gemeinderat eine Baugenehmigung, um eine Kirche auf einem ihr gehörigen Grundstück zu errichten. Der Gemeinderat gab vor, dass die Unterlagen unvollständig wären. Daher legte die Gemeinschaft im Juni weitere Urkunden vor. Doch die Behörde erteilte weder eine Baugenehmigung noch beantwortete sie den Antrag wurde innerhalb der gesetzlichen Frist. Am 5. Juli hielten georgisch orthodoxe Bürger eine Protestversammlung gegen das Kirchenbauprojekt ab. Einundzwanzig Personen unterzeichneten einen Brief an den Gemeinderat, in dem sie feststellten, dass viele Georgier in der Umgebung leben, die schon ihren georgisch orthodoxen Glauben und eine Kirche hätten. In den Brief wird behauptet, die Errichtung einer nicht georgisch orthodoxen Kirche hätte eine negative Auswirkung auf Erwachsene und würde „weitere Konfrontationen“ verursachen. Daraufhin schrieb am 7. Juli ein Vertreter des Gemeinderats an die Kirche Christi, dass man die Meinung der Mehrheit der Ortsbevölkerung berücksichtigen würde und es, um eine Bedrohung der friedlichen Koexistenz zu vermeiden, nicht angebracht wäre, andere Arten religiöser Gebäude in der Nähe der (georgisch orthodoxen) Kirche zu errichten. Nach einem Gerichtsentscheid wurde die Baugenehmigung schließlich erteilt. Jedoch fanden die Behörden eine andere Möglichkeit, die Ausführung des Baus zu behindern. Am 8. September verkaufte eine staatliche Behörde das Grundstück, über das der Zugang zur Kirche von der Straße verläuft. Damit ist der Kirchengemeinde der Zugang zum eigenen Grundstück verwehrt. Die Kirchengemeinde hat (Stand 28. Oktober 2015) noch nicht über die weitere Vorgangsweise entschieden.
Quelle: Forum 18, Oslo
Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA