15.11.2015

Kasachstan: Sieben Jahre Einschränkung der Freiheit

Am 9. November 2015, mehr als 12 Wochen nach seiner Verhaftung, wurde der Adventist Yklas Kabduakasov aufgrund einer von der Geheimpolizei KNB eingebrachten Klage von einem Gericht in der kasachischen Hauptstadt Astana zu sieben Jahren Einschränkung seiner Freiheit verurteilt. Er wurde für schuldig befunden, „religiöse Zwietracht“ gesät zu haben, als er mit einer Gruppe junger Studenten über seinen Glauben sprach. Einer der Studenten hatte ihn in seine Mietwohnung eingeladen, wo die Gespräche stattfanden. Sowohl Kabduakasov als auch seine Religionsgemeinschaft bestreiten, dass er Zwietracht säte, als er über seinen Glauben sprach und den Gesprächspartnern christliche Bücher anbot. Aufgrund des Urteils der Richterin Akmaral Isayeva vom Bezirksgericht Nr. 2 des Stadtbezirks Saryarka von Astana muss Kabduakasov bis 2022 unter strenger Überwachung leben. Er darf die ohne besondere Erlaubnis die Stadt nicht verlassen und seinen Wohnsitz oder Arbeitsplatz nicht wechseln. Weiters darf er keine öffentlichen Unterhaltungsstätten wie Kaffeehäuser, Restaurants, Bars, Nachtclubs oder Diskotheken besuchen. Außerdem muss er 150.000 Tenge (umgerechnet 450 Euro) für die „Expertenanalyse“ seiner Aussagen zahlen, welche die Grundlage der Strafverfolgung bildeten. Dennoch ist dieses Urteil noch relativ mild, denn der Staatsanwalt hatte sieben Jahre Gefängnis gefordert. Die Anklage hatte Kabduakasov unter anderem auch beschuldigt, ihm unterstellte Mitarbeiter unter Druck gesetzt zu haben, Christen zu werden und diejenigen, die seien Wünschen nicht nachkamen, entlassen und sogar geschlagen zu haben. Beweise hierfür wurden von der Anklagebehörde nicht vorgelegt.

Nach der Urteilsverkündung wurden Kabduakasov die Handschellen abgenommen und er durfte den Gerichtssaal verlassen. Kabduakasovs Anwältin Gulmira Shaldykova erklärte nach Ende der Verhandlung, sie würde Berufung beim Stadtgericht Astana einlegen, sobald die schriftliche Urteilsausfertigung des Bezirksgerichts vorliegt.

Yklas Kabduakasov ist 54 Jahre alt und hat acht Kinder. Das Jüngste, Sohn Daniil, wurde am 12. September geboren, als Kabduakasov bereits in Untersuchungshaft war. Seine zwei ältesten Kinder sind bereits erwachsen.

Die Geheimpolizei KNB ist die treibende Kraft hinter einer Reihe von Strafverfolgungen von Bürgern, die ihr Recht auf Religionsfreiheit ausüben, indem sie mit anderen über ihren Glauben sprechen. Abgesehen von Kabduakasov waren seit Ende 2014 auch einige Anhänger des islamischen Missionsbewegung Tabligh Jamaat im Visier der Geheimpolizei. Fünfzehn von ihnen wurden bereits schuldig gesprochen und zu Strafe von bis zu vier Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Weitere fünf sind in Astana in Untersuchungshaft. Tabligh Jamaat Mitglieder in Zentralasien machen Hausbesuche bei Muslimen und laden sie ein, an den Gebeten in den Moscheen teilzunehmen und religiöse Vorträge zu besuchen. Die Bewegung sendet ihre Mitglieder auf Kurzzeitmissionseinsätze in andere Städte und Dörfer, wo sie in den Moscheen schlafen und sowohl bei Haus zu Haus Besuchen als auch in den Moscheen zu den örtlichen Muslimen sprechen.

Ein weiterer Eingriff in die Religionsfreiheit ist der Versuch, die Din-Muhammad Moschee der tatarisch-baschkirischen Gemeinschaft von Petropavl, der die Registrierung verweigert wurde, zu versteigern. Bisher ist dieser Versuch gescheitert, weil sich nicht genug Bieter einfanden.

Quelle: Forum 18, Oslo

Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA