19.11.2015
Irak: Parlament nimmt Gesetzentwurf zurück
Doch keine Zwangsislamisierung von Kindern konvertierter Elternteile
Irak: Parlament nimmt Gesetzentwurf zurück
Doch keine Zwangsislamisierung von Kindern konvertierter Elternteile
IGFM unterstützte Protest des chaldäischen Patriarchen Frankfurt am Main (19. November 2015) – Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) begrüßt die Entscheidung des irakischen Parlaments, Kinder von Konvertiten zum Islam nicht automatisch selbst zu Muslimen zu erklären. Zuvor sollte eine Verfassungsänderung beschlossen werden, diese Kinder zu islamisieren. Diese hätte einen massiven Eingriff in die Religionsfreiheit bedeutet. Erkenntnissen der IGFM zufolge wäre dieser Weg schwer rückgängig zu machen, nur unter größter Gefahr für Leib und Leben dieser Menschen.
Die IGFM unterstützte Patriarch Louis Raphael I. Sako, Oberhaupt der chaldäisch-katholischen Kirche, in seiner deutlichen Kritik an dem jetzt abgelehnten Entwurf: „Diese Regelung zählt zu den am stärksten diskriminierenden, da sie eine totale Missachtung der Werte der irakischen Zivilisation bedeutet.“ Der Patriarch verwies in einem Protestschreiben auf drei Artikel der irakischen Verfassung, darunter Artikel 42: „Jede Person hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit.“ Das Oberhaupt der chaldäischen Kirche führte auch Proteste vor der Sankt-Georgs-Kirche in Bagdad an; die Angehörigen der chaldäischen Gemeinde wurden dabei selbst von Vertretern der muslimischen Gemeinschaft unterstützt.
Als Reaktion auf die Proteste stimmten am Dienstag 140 von 206 Abgeordneten des irakischen Parlaments dafür, den diskriminierenden Entwurf für Artikel 26 der Verfassung zu ändern.
Bereits am 23. März 1976 trat im Irak der „Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ in Kraft, in dessen Artikel 18 es in Ziffer 2 heißt: „Niemand darf einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde.“ Weiter steht in Ziffer 4: „Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Freiheit der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds oder Pflegers zu achten, die religiöse und sittliche Erziehung ihrer Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen sicherzustellen.“
Die IGFM hatte dem Patriarchen in einen Brief zugesichert: „Wir möchten hier unsere Solidarität mit Ihnen und allen Christen im Irak bekunden. Wir werden für Ihr Begehren werben und versuchen, Bürger und Politiker zu gewinnen, sich für die Achtung der Religionsfreiheit im Irak und für ein Ende der Gewalt einzusetzen, zu der auch die Bevormundung der Christen innerhalb der Familie gehört.“
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Quelle: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)
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