17.10.2015

Kasachstan: Prozess gegen Adventisten

Am 8., 9. und 14. Oktober fanden Gerichtstermine im Strafverfahren gegen den am 14. August 2015 verhafteten Adventisten Yklas Kabduakasov statt. Ihm drohen fünf bis zehn Jahre Haft, sollte er der Verbreitung religiöser Zwietracht für schuldig befunden werden. Seine Straftat bestand darin, dass er mit anderen über seinen Glauben gesprochen und ihnen religiöse Literatur angeboten hat. Die Geheimpolizei („Nationales Sicherheitskomitee“, kurz KNB) hatte Kabduakasov vor seiner Verhaftung im August schon ein Jahr lang beobachtet. Es scheint so, als hätte die Geheimpolizei die Wohnung gemietet, in die ihn vier Studenten zu Gesprächen über Religion einluden, um die Anklage gegen ihn vorzubereiten. Anlässlich der Verhaftung von Kabduakasov wurden religiöse Bücher in seiner Wohnung beschlagnahmt. Auch die Räume der Adventistengemeinde, die er besucht, wurden durchsucht. Der 54-jährige Kabduakasov hat acht Kinder, das jüngste, Daniil, wurde am 12. September 2015, also bereits nach seiner Verhaftung, geboren.  

Der Pastor der Adventistengemeinde, Andrei Teteryuk, betonte, dass Yklas Kabduakasov entgegen den Behauptungen der Anklagebehörde kein Leiter sondern ein einfaches Mitglied der Gemeinschaft ist. Der Gerichtstermin am 8. Oktober kam für die Mitchristen und Freunde Kabduakasovs völlig unangekündigt. Am 9. waren 25 von ihnen im Gerichtssaal. Am 8. verlas Staatsanwalt Gabdykaparov die Anklageschrift. Darin wurde Kabduakasov vorgeworfen, er hätte mehrmals, öffentlich und absichtlich religiöse Zwietracht gesät.  Der Staatsanwalt behauptete, der Adventist hätte Literatur und sonstige Informationsquellen verwendet, um religiösen Hass zu verbreiten. Die Anklagebehörde wirft ihm vor, er hätte in Gesprächen mit Arbeitskollegen bei dem Bauunternehmen, bei dem er arbeitet, den Islam und die Muslime beleidigt und sie unter Druck gesetzt, ihren Glauben zu wechseln. Kein einziger Zeuge hat dies vor Gericht bestätigt. Ein ähnlich beleidigendes Verhalten soll Kabduakasov auch in der Wohnung gegenüber den Studenten an den Tag gelegt haben. Doch ein Mitglied der Adventistengemeinde, das ihn bei den Besuchen begleitete, erklärte gegenüber Forum 18, sie seien zwischen November 2014 und Juli 2015 etwa zehn Mal auf Einladung der Studenten in die Wohnung gegangen. „In der Wohnung hat Yklas die Dombra (ein Saiteninstrument) gespielt und gesungen und Fragen über seinen Glauben beantwortet. Es wurde niemand aufgehetzt und kein Druck ausgeübt“, erklärte der Adventist, der bei den Besuchen zugegen war. Nach seiner Einschätzung waren die vier Studenten, die Kabduakasov einluden, nominelle, aber keine praktizierenden Muslime.

Bei der Verhandlung am 9. Oktober sagten drei Zeugen zu Gunsten von Kabduakasov aus und erklärten, dass er niemand dazu angestiftet hätte, irgendjemand zu hassen.

Am 8. Oktober wurde in einem Nachrichtenbeitrag im Lokalfernsehen negativ über den Fall berichtet. Dabei wurden Videosequenzen von Gesprächen in der Wohnung der Studenten gezeigt, die offensichtlich von fix montierten Kameras und nicht mit den Handys der Studenten aufgenommen waren. In dem TV Beitrag wurde behauptet, Kabduakasov hätte seine Untergebenen zu einem „wahren Krieg gegen die Muslime“ aufgerufen. Es spricht einiges dafür, dass die Geheimpolizei die Kameras in der Wohnung der Studenten installiert hat. Doch als die Verteidigerin Gulmira Shaldykova den ganzen Fall als Provokation der Geheimpolizei KNB bezeichnete, wurde sie von Richterin Isayeva verwarnt, keine derartigen Behauptungen aufzustellen.  

Die Geheimpolizei KNB steht augenscheinlich auch hinter dem scharfen Vorgehen gegen Mitglieder der islamischen Missionsgemeinschaft Tabligh Jamaat, die ihr Recht auf Religionsfreiheit ausüben, indem sie mit anderen über ihren Glauben sprechen. Tabligh Jamaat wurde im Februar 2013 durch ein Gericht in der Hauptstadt Astana als „extremistisch“ verboten.  Im Falle von zwei im Oktober des Vorjahres festgenommenen Zeuginnen Jehovas hat die Staatsanwaltschaft von einer Anklage abgesehen.
Quelle: Forum 18, Oslo

AKREF - Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA