04.09.2015
Pakistan: Familie darf Asia Bibi im Gefängnis besuchen
Erneuter juristischer Erfolg für verurteilte Christin
Pakistan: Familie darf Asia Bibi im Gefängnis besuchen
Erneuter juristischer Erfolg für verurteilte Christin
Lahore (idea) – Die wegen Beleidigung des Islam verurteilte pakistanische Christin Asia Bibi darf ihre Familie im Gefängnis empfangen. Das urteilte ein Gericht in Lahore, der Hauptstadt der Provinz Punjab, nach einer Beschwerde ihres Vaters Soran Masih. Seit 2012 sei er mehrfach daran gehindert worden, seine Tochter zu besuchen, schrieb Masih an das Gericht. Das Urteil beinhaltet eine Anweisung an den Direktor des Gefängnisses von Multan (Provinz Punjab), wo Bibi einsitzt, Besuche künftig nicht mehr zu behindern. Am 22. Juli hatte das Oberste Gericht Pakistans die Todesstrafe gegen die 50-jährige Katholikin aufgehoben und eine Berufung gegen das Urteil zugelassen. Der Fall muss nun neu verhandelt werden.
Seit sechs Jahren inhaftiert
Die Mutter von fünf Kindern war aufgrund des pakistanischen Blasphemiegesetzes zum Tode durch den Strang verurteilt worden, weil sie den Islam beleidigt haben soll. Anlass für das Verfahren war eine vergleichsweise banale Begebenheit: Auf Anweisung eines Landbesitzers hatte die Tagelöhnerin Wasser für Feldarbeiterinnen geschöpft. Doch diese weigerten sich zu trinken, weil das Gefäß durch die Christin „unrein“ geworden sei. Sie beschuldigten Bibi, den Islam in den Dreck gezogen zu haben. Hunderte Muslime überfielen ihr Haus und schlugen auf sie, ihren Mann und ihre Kinder ein, bis die Polizei einschritt. 2009 wurde sie festgenommen, ein Jahr später verhängte ein Gericht in Nankana (Provinz Punjab) die Todesstrafe. Das Urteil wurde im Oktober 2014 vom Berufungsgericht in Lahore bestätigt. Nach Ansicht von Menschenrechtsorganisationen ist der wahre Grund, dass sich Bibi weigert, dem christlichen Glauben abzuschwören.
Quelle: idea vom 3.9.15
Gericht verweigert wegen Blasphemie angeklagten Christen Freilassung gegen Kaution
<xml> </xml>
Lahore (Fides) – Das Anti-Terrorismus-Gericht in Gujranwala verweigerte einer Gruppe wegen Blasphemie angeklagter Christen die Freilassung gegen Kaution. Davon betroffen ist auch der Pastor Gill Aftab von der “Biblical Church of God”. Die Christen sollen den Islam beleidigt haben, weil sie den Begriff “rasool” (Apostel), der für den Propheten benutzt wird auf einem Plakat abgedurckt hatten (vgl. Fides 20/8/2015). Gegen Kaution freigelassen, wurde nur der muslimische Mitarbeiter der Druckerei, die das Plakat gedruckt hatte.
Die Anwälte der Nichtregierungsorganisation CLAAS beanstanden insbesondere, dass der Fall von einem Anti-Terrorismus-Gericht entschieden wurde. Wie Joseph Francis im Namen von CLAAS betont, “war die ablehnende Haltung des Richters hinderlich für die Justiz”. Dabei betonte er auch, dass der Begriff ‘rasool’ auch in der Bibel-Übersetzung in Urdu benutzt wird und die Christen keinerlei blasphemische Absichten hatten. (PA) (Fides 4/9/2015)