15.09.2015

EU: Aufruf zur Religionsfreiheit

Religionsfreiheit als Menschenrecht

EU: Aufruf zur Religionsfreiheit

Religionsfreiheit als Menschenrecht

(pro) Mitglieder des EU-Parlamentes haben zur Verteidigung der Religionsfreiheit als Menschenrecht aufgerufen. Auch Bundestagsabgeordnete, überwiegend aus der CDU, haben sich dem Papier angeschlossen.

In dem Aufruf heißt es, das Recht auf Religionsfreiheit gehöre zu den universellen Menschenrechten. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aus dem Jahr 2000 schließe außerdem die „Freiheit ein, seine Religion oder Weltanschauung öffentlich zu bekennen, zu wechseln oder keiner Religion anzugehören“.

Die Unterzeichner stellen eine Zunahme der Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit fest und verweisen auf den Terror des Islamischen Staates (IS), von Boko Haram, die Diskriminierung tibetischer Buddhisten und Uiguren muslimischen Glaubens in China und die Verfolgung koptischer Christen in Ägypten.

Unterstützung aus Deutschland

Die Unterzeichner fordern, dass Religionsfreiheit nicht als „im Notfall verzichtbares Recht“ behandelt wird.

Der parteiübergreifende Aufruf wurde von Arne Lietz (SPD) und Rainer Wieland (CDU) initiert. Lietz sagte, jeder Staat „habe die Veranwortung, das Recht auf Religionsfreiheit für alle Menschen auf seinem Territorium zu garantieren“. Rainer Wieland erklärte, es gehe darum, „ein Zeichen gegen die Verfolgung von Menschen zu setzen, die aufgrund ihres Glaubens oder Nichtglaubens Repressionen erleiden müssen“.

Aus der Berliner Politik schloss sich der gesamte, mehr als 100-köpfige Stephanuskreis der Unionsfraktion im Bundestag der Erklärung an. Der Stephanuskreis engagiert sich für verfolgte Christen und ist nach dem christlichen Märtyrer Stephanus benannt. Nach Angaben von Inititator Rainer Wieland haben sich zudem einige Grünen-Politiker angeschlossen.

Quelle: Christliches Medienmagazin (pro)