07.12.2019

Ukraine/Krim: Der Kathedrale in Simferopol droht Zwangsräumung

Der UN Menschenrechtsrat hat die russischen Behörden ersucht, die Zwangsräumung der Kathedrale der Orthodoxen Kirche der Ukraine in Simferopol auszusetzen. Die Gemeinschaft versammelt sich seit 1995 in dem gemieteten Gebäude in der Hauptstadt der Krim, das als Kathedrale der Heiligen Volodimir und Olga dient. Eine Gerichtsentscheidung zur Zwangsräumung hat kürzlich Rechtskraft erlangt. Die Kirchengemeinde hat dagegen beim Obersten Gerichtshof in Moskau Berufung eingelegt und 62 Mitglieder der Pfarre haben sich an den UN Menschenrechtsrat gewandt und dort Berufung eingelegt. Der UN Menschenrechtsrat hat Kenntnis von der Absicht, die Zwangsräumung dennoch durchzuführen und hat seine Aufforderung an die russischen Behörden erneuert, diese auszusetzen, bis eine Entscheidung ergangen ist. Die ukrainische Journalistin Oleksandra Jefymenko berichtet, dass in der Kathedrale nach wie vor Gottesdienste abgehalten werden, erwartet jedoch, dass dies nicht mehr lang andauern werde. „Die Diözese der Krim hat alle Gerichtsverfahren verloren und die Zwangsräumung des Gebäudes wird stattfinden. Das ist meine Voraussage“, erklärte sie. 

Nach der völkerrechtlich nicht anerkannten Annexion der Krim durch Russland gilt die Orthodoxe Kirche der Ukraine als nicht registrierte Gemeinschaft nach russischem Recht und darf daher keine Gebäude mieten. Bestehende Mietverträge über im Staatseigentum oder im Eigentum von Gemeinden stehende Immobilien mit nicht registrierten Organisationen können von den Gerichten einseitig beendigt werden, auch wenn diese vor der Annexion 2014 nach ukrainischem Recht registriert waren.

Quelle: Forum 18, Oslo

Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit (AKREF) der ÖEA