13.12.2019

Schweiz: Solidarität mit Glaubensverfolgten an CSI-Mahnwachen in 25 Orten

Binz/Schweiz | 13.12.2019 | APD | An 25 Standorten in der ganzen Schweiz solidarisierten sich am 12. Dezember rund 1.000 Teilnehmende zum achten Mal bei Mahnwachen mit Glaubensverfolgten in der Welt. Laut der Stiftung und Organisatorin, Christian Solidarity International CSI, christliche Menschenrechtsorganisation für Religionsfreiheit und Menschenwürde, dürfe Politik sowie Öffentlichkeit das Schicksal der Glaubensverfolgten nicht kalt lassen.

Mit Kerze und Plakat im Gebet für Glaubensverfolgte

Rund 1.000 Teilnehmende versammelten sich laut CSI am 12. Dezember von 18.00 bis 18.30 Uhr an insgesamt 25 Orten in der Schweiz, um ein Zeichen gegen die Glaubensverfolgung zu setzen und Religionsfreiheit zu fordern. An einigen Orten hätten sich Passanten und Passantinnen spontan dazugestellt. Die Teilnehmenden der Mahnwachen hätten eine Kerze und ein Plakat gehalten, mit Appellen wie: «Glaubensverfolgung stoppen», «Freiheit für Glaubensgefangene im Iran», «Religionsfreiheit für alle» oder «Schutz für Christen in Nigeria».

CSI dankt den Teilnehmenden und appelliert an die Politik

CSI-Geschäftsführer Dr. John Eibner bedankte sich für die grosse Beteiligung und appellierte an die Politik: «Die Mahnwache ist somit auch ein Appell an den Bundesrat und an das neue Parlament, sich international verstärkt für Religionsfreiheit einzusetzen – gerade in Ländern, wo die Schweiz starke politische und wirtschaftliche Interessen hat, wie in Saudi-Arabien, Iran, Türkei, Indien oder China.»

Was soll Nationale Menschenrechtsinstitution kosten?

Bern/Schweiz | 13.12.2019 | APD | Die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz begrüsst in weiten Teilen die am 13. Dezember vom Bundesrat verabschiedete Gesetzesvorlage für eine Nationale Menschenrechtsinstitution. Der vorgesehene Finanzrahmen von «nur gerade einer Million Franken ist jedoch völlig ungenügend», schreibt die Plattform in einer Medienmitteilung. Die neue Menschenrechtsinstitution könne ihre Funktion nur dann glaubwürdig ausüben und internationalen Vorgaben entsprechen, wenn sie mit bedeutend mehr Bundesgeldern ausgestattet werde.

Die Nationale Menschenrechtsinstitution, wie sie der Bundesrat plant, erfüllt gemäss der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz die internationalen Standards in weiten Teilen: Sie erhält als öffentlich-rechtlicher Verein eine solide gesetzliche Verankerung, sie verfügt über ein umfassendes Mandat zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte, und ihre Unabhängigkeit gegenüber der Regierung sowie staatlichen Strukturen ist garantiert.

«Die Schweiz kann sich endlich den über 110 Ländern anschliessen, die bereits über eine solche nationale Menschenrechtsinstitution verfügen. Das Pilotprojekt in Form des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte hat in den letzten Jahren seine Nützlichkeit und Effizienz unter Beweis gestellt, insbesondere was die Beratung der Kantone bei der Umsetzung internationaler Konventionen anbelangt», sagt Manon Schick, Geschäftsleiterin von Amnesty International Schweiz.

 

Ungenügende Finanzierung

Als völlig ungenügend erachtet die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz jedoch den vom Bundesrat vorgeschlagenen Finanzrahmen von nur gerade einer Million Franken. Dieser Beitrag in der Höhe eines Siebzigstel Promilles des Bundeshaushalts stehe in krassem Widerspruch zum breiten Mandat der Institution. «Sie ist damit nicht funktionsfähig und erfüllt lediglich eine Feigenblattfunktion», so die Plattform. Die internationale Anerkennung und konkret der A-Status gemäss den sogenannten Pariser Prinzipien der UNO würden dadurch gefährdet. Die Schweiz als Menschenrechtsstaat mit Genf als Menschenrechtsstadt fordere und fördere auf der ganzen Welt Nationale Menschenrechtsinstitutionen. Das Parlament müsse mit einem Budgetrahmen für eine tatsächlich funktionsfähige Institution zum Schutz der Menschenrechte im Inland Kohärenz herstellen, fordert die NGO-Plattform. Und: «Hinter einer Institution mit einer Grundfinanzierung von lediglich einer Million Franken können die Menschenrechtsorganisationen nicht stehen. Sie ist ein grosser Rückschritt gegenüber dem bisherigen Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte. Dieses konnte auf die Ressourcen von Universitäten zurückgreifen und war als Pilotprojekt nur in eingeschränkten Bereichen tätig.» Zahlreiche mit der Schweiz vergleichbare Staaten stellten ihren Nationalen Menschenrechtsinstitutionen bedeutend höhere Mittel zur Verfügung.

Matthias Hui von humanrights.ch meint dazu: «Die Schaffung einer starken und öffentlich sichtbaren Menschenrechtsinstitution muss sich konkret an den Menschen in diesem Land und dem Schutz und der Förderung ihrer Rechte orientieren. In einer Zeit, in der Menschenrechte global massiv unter Druck stehen, muss die Schweiz wirkungsvoll handeln.»

NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz

Seit 20 Jahren setzt sich die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz, ein Zusammenschluss von mehr als 80 Menschenrechtsorganisationen, für eine starke NMRI ein. In der Kerngruppe vertreten sind: Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter ACAT Suisse, Alliance Sud, Amnesty International, Centre de conseils et d’appui pour les jeunes en matière de droits de l’Homme CODAP, Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration FIZ, Fondazione Diritti Umani, Hilfswerk der evangelischen Kirchen Schweiz HEKS, humanrights.ch, Inclusion Handicap, National Coalition Building Institute NCBI, Netzwerk Kinderrechte Schweiz, NGO-Koordination postBeijing Schweiz, Public Eye, Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH, Schweizerischer Gehörlosenbund SGB, Terre des Femmes Schweiz.

Diese APD-Meldung auf der APD-Website:

https://www.apd.media/news/archiv/13543.html