17.11.2019

Russland: Positive Neuerungen

LIO/AKREF  15.11.2019 Die christliche Hilfsorganisation Licht im Osten berichtet:

Im Namen der evangelischen Christen in Russland danken wir Ihnen von ganzem Herzen für Ihr anhaltendes Gebet für die bis vor kurzem prekäre Gesetzeslage, was die staatliche Erlaubnis für Gottesdiensträumlichkeiten angeht. Am 14. November hat das russische Verfassungsgericht eine Entscheidung getroffen, die klarstellt: Gottesdienste, religiöse Riten und Zeremonien dürfen ungehindert auch in Wohnhäusern durchgeführt werden. In der Begründung heißt es, dass Wohnungen ja nicht nur dazu dienen sollen, dass Bürger dort ihre materiellen Grundbedürfnisse befriedigen, sondern auch ihre geistigen Interessen, so auch die geistlichen Bedürfnisse, die Gläubige haben. Dies soll freilich unter Berücksichtigung der Interessen der Nachbarschaft geschehen. „Mit Zustimmung des Eigentümers ist es auch möglich, dass sich eine religiöse Organisation beim Staat an der Adresse eines Wohnimmobilienobjekts registriert. Dies ist besonders wichtig für kleine religiöse Organisationen, die keine eigenen Gebäude und Räumlichkeiten haben sowie die Möglichkeit, diese zu kaufen oder zu mieten.“ Das ist eine ganz entscheidende Klarstellung und Hilfe für die vielen kleinen evangelischen Gemeinden im Land, die jetzt aufatmen.