19.11.2019

China: Zum "Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“

VW muss sich an eigene Grundsätze halten

( GfbV)  Am Wochenende hat die New York Times interne Dokumente der chinesischen Regierung veröffentlicht. Sie verdeutlichen die Systematik und das Ausmaß der willkürlichen Internierung von 1,5 Millionen Angehörigen der muslimischen Minderheiten der Uiguren, Kasachen und Kirgisen. In der betroffenen Region Xinjiang sind viele westliche Unternehmen aktiv. 

Die Volkswagen AG unterhält dort gemeinsam mit einem chinesischen Partner eine Fabrik. „Aufgrund der hohen Zahl an Inhaftierten ist es sehr wahrscheinlich, dass auch Angestellte von VW in den Lagern sitzen“, erklärt Hanno Schedler, Referent für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung bei der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). „Der Volkswagen-Konzern hat eine Verantwortung gegenüber diesen Mitarbeitern. Die Unternehmensführung in Wolfsburg muss von den chinesischen Behörden Aufklärung über ihr Schicksal einfordern.“ Zudem solle sich der Automobilhersteller öffentlich dafür aussprechen, dass die Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Xinjiang aufhören und die Lager geschlossen werden.

„Wie wir aus den geleakten Dokumenten wissen, ist die Sprache der chinesischen Behörden biologistisch: Sie verwendet Begriffe wie ‚Virus’, den es auszumerzen gelte“, so Schedler. Gerade Deutschland, und auch VW, müssten hier besonders aufmerksam sein. Die Bundesregierung müsse dafür sorgen, dass Unternehmen, die in Xinjiang produzieren, sich an den „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ von 2016 hielten. Dieser sieht unter anderem vor, dass „Unternehmen […] bei ihrer Geschäftstätigkeit nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen verhüten und mildern [sollen].“ 

Im sogenannten Code of Conduct der Volkswagen AG, den neben anderen VW-Managern auch der Vorstandsvorsitzende Herbert Diess unterzeichnet hat, sind der Respekt international anerkannter Menschenrechte und die Unterstützung der Beachtung dieser Rechte explizit festgeschrieben. Diess hatte im April dieses Jahres in einem Interview erklärt, nichts von der Existenz der Umerziehungslager zu wissen. In einer späteren Stellungnahme hatte VW das revidiert. „Nach der Veröffentlichung der internen Dokumente in der New York Times muss die Volkswagen AG jetzt deutlich machen, mit welchen Maßnahmen sie sich an selbstauferlegte Unternehmensgrundsätze hält“, fordert Schedler.