23.11.2019
Turkmenistan: Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen
zu drei Jahren Haft veurteilt
Ein Gericht in der Region Mary im Südosten Turkmenistan hat den sechsundzwanzigjährigen Zeugen Jehovas Serdar Dovletov wegen „betrügerischer“ Vermeidung des Militärdienstes zu drei Jahren Haft verurteilt. Dovletov wurde einberufen, obwohl er an einem chronischen Magengeschwür leidet und daher medizinische Behandlung benötigt. Dies wurde von drei Ärzten als Zeugen vor Gericht bestätigt. Der Ermittlungsbeamte nahm Bezug auf die religiösen Überzeugungen des Angeklagten mit den Worten „weil er keinen anderen Grund fand, um sich in betrügerischer Weise vor dem Militärdienst zu drücken“. Dovletov hat gegen das Urteil Berufung beim Landgericht Mary eingelegt.
Zeugen Jehovas verweigern generell den Militärdienst und ihre Überzeugungen verbieten ihnen jede Art von Tätigkeit zur Unterstützung des Militärs. Doch sie sind bereit, einen zivilen Wehrersatzdienst zu leisten, wozu alle Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen nach den internationalen Menschenrechtsnormen berechtigt sind. Dovletov ist bereits der siebente Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen, der im Laufe des Jahres 2019 in Turkmenistan zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Derzeit sind mindestens 10 Gewissensgefangene wegen Wehrdienstverweigerung bekannt, allesamt Zeugen Jehovas. Turkmenistan hat wiederholte Aufrufe auf internationaler Ebene zur Einführung eines zivilen Wehrersatzdienstes und zur Beendigung der Bestrafung von Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen ignoriert, unter anderem den jüngsten Appell des UN Menschenrechtsausschusses. Abgesehen von den Wehrdienstverweigerern befinden sich mindestens 60 Muslime wegen der Ausübung ihres legitimen Rechts auf Religionsfreiheit in turkmenischen Gefängnissen und Straflagern. Die Haftbedingungen sind extrem. Oft wissen Angehörigen nicht einmal, ob ein Gefangener noch am Leben ist.
Quelle: Forum 18, Oslo
Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit (AKREF) der ÖEA