28.11.2019

Deutschland: Abschiebung eines Konvertiten vorläufig abgewendet

Bayern: Wie es für Yosef X. weitergeht, ist aber immer noch ungewiss

München (idea) – In letzter Minute konnte die drohende Abschiebung eines zum Christentum konvertierten ehemaligen Moslems in den Iran vorläufig abgewendet werden. Zum Hintergrund: Der Antrag des Christen aus Schwarzenbach (Oberpfalz), dessen Name aus Sicherheitsgründen mit Yosef X. angegeben wird, war abgelehnt worden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte asyltaktische Gründe für die Hinwendung zum christlichen Glauben angeführt. Seit dem 19. September saß Yosef X. in Eichstätt in Abschiebehaft. Ein Antrag beim Petitionsausschuss des bayerischen Landtags gegen seine Abschiebung hatte aufschiebende Wirkung. Die Sitzung fand nun am 26. November in München statt: Darin lehnte der Ausschuss die Zuständigkeit für den Antrag ab. Daraufhin wurde Yosef X. am Folgetag zum Flughafen nach Frankfurt am Main gebracht. Wie die Regionalbischöfin Dorothea Greiner (Bayreuth) der Evangelischen Nachrichtenagentur idea berichtete, setzten sich der bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm (München) und sie parallel bei „verantwortlichen Stellen“ dafür ein, dass er nicht abgeschoben wird. Yosef X. sei dann auch aus der Abschiebehaft freigelassen worden und von Frankfurt nach Bamberg ins Ankerzentrum gebracht worden. Später solle er nach Münchberg verlegt werden. Sie sei über die Nachricht „sehr erleichtert“ gewesen, sagte Greiner. Wie es jetzt aber weitergehe, müsse noch geklärt werden. Yosef X. habe nach der Ablehnung seines Asylantrags einen Folgeantrag gestellt. Sie hoffe, dass dieser nun auch behandelt werde, so Greiner.

Regionalbischöfin: Vorgehen der Behörden ist nicht akzeptabel

In diesem konkreten Einzelfall habe man einen Konvertiten retten können, aber das dürfe nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein Grundproblem vorliege, betonte Greiner: „Wir brauchen einen religionssensiblen Umgang mit zum christlichen Glauben konvertierten Muslimen.“ Zudem würden die Aussagen der Kirchen zu Konvertiten in den Verfahren nicht ausreichend Geltung erhalten: „Weder das BAMF noch die Gerichte haben selbst die Expertise, Glauben zu überprüfen. Sie müssen dabei auf die Stellungnahmen aus den Kirchen achten.“ Greiner hält das Vorgehen der Behörden in diesem Fall für nicht akzeptabel. Yosef X. sei wegen seines Folgeantrags am 19. September beim BAMF gewesen, sei dort aber mitten in der Anhörung verhaftet worden und seitdem in Abschiebehaft gewesen. Das sei „nicht tolerabel“. Ein konvertierter Christ, der sich sehr offensichtlich in seinem ganzen Alltag zu einer christlichen Gemeinde halte und darüber hinaus missioniere, müsse im Folgeverfahren dazu auch angehört werden. Das sei nicht geschehen, so Greiner.