06.12.2024
Deutschland: Bundestag - Erregte Debatte über Abtreibungsverbot
Viele Abgeordnete von SPD, Grünen, Linken und BSW wollen es abschaffen
Berlin (IDEA) – Der Bundestag hat am 5. Dezember über die Zukunft des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch (Abtreibungsverbot) debattiert. Anlass war die Erste Lesung zu einem Gesetzentwurf, den eine Gruppe von rund 330 Bundestagsabgeordneten eingebracht hatte. Danach sollen vorgeburtliche Kindstötungen nicht mehr im Strafgesetzbuch, sondern in einem Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. Derzeit ist gemäß Paragraf 218 eine Abtreibung grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen straffrei. Bedingung ist vor allem, dass sich die Schwangere beraten lässt. Nach dem Entwurf sollen Abtreibungen bis zur zwölften Woche nach der Empfängnis als rechtmäßig gelten. Die Beratungspflicht soll bestehen bleiben, aber die Frist zwischen Beratung und Durchführung der vorgeburtlichen Kindstötung von derzeit drei Tagen entfallen. Die Kosten sollen zukünftig die Krankenkassen tragen.
Initiatorin: Es geht um die Entkriminalisierung von Frauen und Ärzten
Eine der Initiatorinnen des Gruppenantrags, Carmen Wegge (SPD), erklärte, dass es „ein guter Tag für Frauen“ sei. Es gehe den Befürwortern der Legalisierung von Abtreibungen nicht um die Aufkündigung eines gesellschaftlichen Konsenses, sondern um die Entkriminalisierung von Frauen und Ärzten. Ansonsten bleibe alles gleich. „Der Abbruch nach der zwölften Woche bleibt strafbar. Die Beratungspflicht der Frau als zentraler Bestandteil des Schutzkonzeptes ungeborenen Lebens bleibt erhalten.“ Es handle sich also um einen ausgewogenen und moderaten Gesetzentwurf. Auch mehrere in den letzten Wochen durchgeführte Meinungsumfragen zeigten, dass eine Mehrheit der Bevölkerung eine Reform der Abtreibungsgesetzgebung befürworte.
Union: Der Lebensschutz ist nicht verhandelbar
Kritik kam unter anderem von der Union. Die CSU-Bundestagsabgeordnete Dorothee Bär beklagte in diesem Zusammenhang die „martialische Tonart“, in der Wegge den Gesetzentwurf verteidigt habe. Auch Wegges Argument, dass sich die Gesellschaft weiterentwickelt habe, sei nicht nachvollziehbar. „Lebensschutz ist nicht unmodern“, sagte Bär. Sie sei im Übrigen der Überzeugung, dass die Gesellschaft ganz anders denke, „als die vermeintlichen Umfragen“, die die Befürworter des Antrags in Auftrag gegeben hätten. Nach der Abschaffung von Paragraf 219a (Werbeverbot für Abtreibungen) sei die Streichung von Paragraf 218 offensichtlich nur der nächste Schritt. Bald drohe dann auch eine Ausdehnung der Frist von zwölf auf 14 oder auch 16 Wochen. Für die Union sei der Lebensschutz jedoch nicht verhandelbar und deshalb werde ihre Fraktion geschlossen gegen den Antrag stimmen, so Bär.
AfD: Vorgeburtliche Kindstötungen müssen verboten bleiben
Auch die AfD lehnte den Gesetzentwurf ab. Die Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch wies auf den seit über 30 Jahren geltenden gesellschaftlichen Kompromiss hin, der auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1993 beruhe. Er besage, dass der Lebensschutz der Ungeborenen uneingeschränkt Verfassungsrang habe, Abtreibungen in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft jedoch straffrei seien. Die Befürworter des Gesetzentwurfs dürften Abtreibungen also gar nicht legalisieren, weil das Verfassungsgericht das ausdrücklich untersagt habe. Die AfD-Politikerin warf ihnen zudem vor, den Schutz für das ungeborene Leben aus rein ideologischen Gründen abschaffen zu wollen, denn praktische Gründe gebe es nicht. „Frauen können ja jetzt schon straffrei das Leben ihres ungeborenen Kindes beenden. Ich persönlich finde das furchtbar.“ Aber die AfD trage den gesellschaftlichen Kompromiss zu Paragraf 218 mit und wolle ihn entgegen anderslautender Presseberichte weder verschärfen noch aufkündigen.
Befürworter benötigen Unterstützung aus den Reihen der Opposition
Bisher haben die beiden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie die Gruppe der Linken ihre Zustimmung zu einem solchen Gesetz signalisiert. Auch Sevim Dağdelen vom BSW erklärte während der Aussprache, dass ihre Gruppe den Antrag grundsätzlich unterstütze, auch wenn sie im Vorfeld nicht bei der Vorbereitung einbezogen worden sei. Doch selbst wenn alle Abgeordneten dieser Parteien und Gruppen geschlossen dafür stimmen sollten, kämen sie maximal auf 362 Stimmen. Um eine absolute Mehrheit zu erlangen, sind jedoch mindestens 367 Stimmen nötig. Die Befürworter sind also auf die Unterstützung aus den Reihen der FDP oder der neun Fraktionslosen angewiesen. Die FDP-Abgeordneten Gyde Jensen und Kristine Lütke äußerten sich jedoch eher skeptisch. Grundsätzlich sei eine Neuregelung vorstellbar, aber in der gegenwärtigen Legislaturperiode sei das nicht mehr angeraten. Lütke warnte zudem „vor einem parlamentarischen Schnellschuss“ und davor, dass das Bundesverfassungsgericht ein übereilt verabschiedetes Gesetz wieder einkassieren könne.