06.12.2024
Russland: Gesetzentwurf sieht Verbot von Hauskirchen vor
Gemeinden dürften künftig keine Räume in Wohnhäusern mehr nutzen
Kirchenleiter in Russland haben sich besorgt über einen Gesetzesentwurf geäußert, der Gottesdienste außerhalb religiöser Gebäuden verbieten könnte. Der Leiter der Evangelischen Allianz in Russland (REA), Witali Wlasenko (Moskau), erklärte gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA: „Für russische Protestanten mag es wie eine versteckte Form der Einschränkung der Religionsfreiheit aussehen. Ich hoffe wirklich, dass dies nicht der Fall ist.“ Zum Hintergrund: Ende Oktober hatte die Partei „Neues Volk“ einen Gesetzesentwurf in die Staatsduma (Parlament) eingebracht, der ein Verbot von Gottesdiensten in Wohnkomplexen vorsieht. Dazu erklärte Wlasenko, in Russland seien häufig die erste oder auch die ersten beiden Etagen von Hochhäusern als Laden- oder Büroflächen konzipiert. Gerade kleine Gemeinden mieteten solche Räumlichkeiten aufgrund finanzieller Umstände gerne an. Der Gesetzentwurf sehe vor, das zu verbieten. Die Verfasser begründeten ihren Vorstoß damit, dass religiöse Versammlungen zu Unannehmlichkeiten für die Bewohner der Wohnhäuser führen und Konflikte provozieren könnten. Außerdem gebe es Bedenken wegen des Brandschutzes und der öffentlichen Sicherheit. Wann über das Gesetz entschieden werde, ist laut Wlasenko nicht bekannt.
Kritische Stimmen aus Kirchenkreisen
Laut einer Pressemitteilung der REA reagierten mehrere Kirchenleiter kritisch auf den Gesetzentwurf. So haben etwa die Leiterin der Rechtsabteilung der Russisch-Orthodoxen Kirche des Moskauer Patriarchats, Igumenia Ksenia Chernega, angemerkt, dass das Verbot sowohl zur Schließung von orthodoxen Hauskirchen führen als auch die Durchführung religiöser Zeremonien in Privatwohnungen – etwa auf Wunsch Schwerkranker – gefährden könnte. Nach Ansicht des Bischofs der Lutherischen Kirche Russlands, Vladimir Provorov, habe Russland genügend rechtliche Möglichkeiten, unrechtmäßige Handlungen zu unterbinden, ohne sich in Bereiche einzumischen, in denen Menschenrechte verletzt würden.
Historischer Kontext
Laut Wlasenko ist es nicht neu, dass der russische Staat versucht, die Zahl der Gotteshäuser gesetzlich zu begrenzen. Bereits im November 2019 habe es Versuche gegeben, Gottesdienste in Privathäusern zu verbieten. „Dank der Bemühungen von Anwälten und Menschenrechtsaktivisten unter der Leitung von Wladimir Rjachowski hat das Verfassungsgericht der Russischen Föderation solche Initiativen für verfassungswidrig erklärt“, so der REA-Generalsekretär.
Aktuelle Lage der Christen
Weiter erklärte Wlasenko, Protestanten könnten in Russland recht frei handeln, wenn sie sich innerhalb bestimmter Richtlinien bewegten. Politische Themen würden nach alter Tradition aus sowjetischer Zeit seltener in Kirchen, sondern eher „am Küchentisch“ besprochen. Der russische Staat versuche gerade jetzt in Kriegszeiten eine Form der Einheit in der Bevölkerung zu schaffen, etwa durch ein Kritikverbot am Krieg. Die meisten Christen versuchten, nicht zwischen die Fronten zu geraten und seien eher still. Im Allgemeinen seien sie ohnehin „keine große Stimme in der Gesellschaft“. Wegen der ablehnenden Haltung vieler praktizierender Christen gegen Waffengebrauch gebe der Staat ihnen die Möglichkeit, stattdessen soziale Dienste zu verrichten, etwa in Krankenhäusern. Dafür sei man dankbar. Über den Krieg an sich äußerte sich Wlasenko traurig. Er habe weiterhin Kontakt zu Christen in der Ukraine und leide mit ihnen. Bereits im März 2022 habe er seine Bestürzung über den Krieg öffentlich geäußert. Laut REA sind von den rund 144 Millionen Einwohnern Russlands 70 Prozent Russisch-Orthodox, sechs Prozent Muslime und ein Prozent Protestanten. Etwa ein Drittel von ihnen vertritt die dortige Evangelische Allianz.