13.12.2024

Indien: Rajasthan wird der 12. indische Bundesstaat mit Anti-Konversionsgesetz

International Christian Concern - Der nordindische Bundesstaat Rajasthan hat letzte Woche ein Anti-Konversionsgesetz verabschiedet, das Menschen, die zu einer anderen Religion konvertieren wollen, dazu verpflichtet, die Behörden mindestens zwei Monate im Voraus zu informieren.

Nach dem Gesetz können die Opfer unrechtmäßiger Konversionen - also solcher, die auf irreführenden Informationen, Betrug, Gewalt oder unzulässiger Beeinflussung beruhen - mit bis zu 500.000 indischen Rupien (etwa 590 Dollar) entschädigt werden, während Straftäter mit Gefängnisstrafen von bis zu 10 Jahren rechnen müssen. Rajasthan wird der 12. indische Bundesstaat sein, der ein Anti-Konversionsgesetz hat.

Der Gesetzesentwurf, der als Rajasthan Verbot der unrechtmäßigen Bekehrung der Religion (Rajasthan Prohibition of Unlawful Conversion of Religion Bill 2024) bekannt ist, muss von der Legislative des Bundesstaates während der Wintersitzung des Parlaments verabschiedet werden, um in Kraft zu treten.

Der Bundesstaat Rajasthan wird von der hindunationalistischen Bharatiya Janata Party (BJP) regiert, die auch die Regierungspartei auf Bundesebene ist. Dies könnte die Verabschiedung des Anti-Konversionsgesetzes erleichtern und beschleunigen.

Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Straftatbestände werden als nicht anklagbar und erkennbar eingestuft, und der Gesetzentwurf sieht je nach Art der Straftat unterschiedliche Strafen vor.

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, besonders schutzbedürftige Gruppen zu schützen, und sieht strengere Strafen für die Konversion von Minderjährigen, Frauen und Personen aus bestimmten Kasten und Stämmen vor. Er sieht auch vor, dass jeder, der zu einer anderen Religion konvertieren möchte, dies mindestens 60 Tage im Voraus bei der Bezirksbehörde anmelden muss. Danach muss eine Frist von 30 Tagen für die Durchführung einer Konvertierungszeremonie eingehalten werden.

Nach der Konversion wiederum muss die betreffende Person den Gemeindevorsteher innerhalb von 60 Tagen durch eine eidesstattliche Erklärung informieren.

Diese drei Ebenen des Konversionsprozesses machen ihn sehr kompliziert und umstritten und könnten auch dem verfassungsmäßigen Recht des Landes auf Religionsfreiheit widersprechen.

In Artikel 25 (1) der indischen Verfassung heißt es: „Vorbehaltlich der öffentlichen Ordnung, Sittlichkeit und Gesundheit und der sonstigen Bestimmungen dieses Teils haben alle Menschen gleichermaßen Anspruch auf Gewissensfreiheit und das Recht, sich frei zur Religion zu bekennen, sie auszuüben und zu verbreiten.“

Das Anti-Konversionsgesetz von Rajasthan sieht eine Freiheitsstrafe von zwei bis zehn Jahren und eine Geldstrafe von 25.000 indischen Rupien (etwa 300 US-Dollar) für die Konversion von Minderjährigen, Frauen oder Menschen aus den gefährdeten Gemeinschaften der Unterschichten (Scheduled Castes (SC) und der untersten Stämme (Scheduled Tribes (ST)) vor. Die Haftstrafe kann auf drei bis 10 Jahre und eine Geldstrafe von 50.000 indischen Rupien (ca. 590 $) für groß angelegte Konversionen ausgedehnt werden.

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass jede Heirat, die unter Zwang oder durch Anreize zustande gekommen ist, für ungültig erklärt werden kann. Diese Klausel zielt insbesondere darauf ab, interreligiöse Eheschließungen, insbesondere zwischen Hindus und Muslimen, zu unterbinden. Neben Rajasthan gibt es in den folgenden Bundesstaaten derzeit Anti-Konversionsgesetze: Arunachal Pradesh, Chhattisgarh, Gujarat, Haryana, Himachal Pradesh, Jharkhand, Madhya Pradesh, Odisha, Uttarakhand und Uttar Pradesh.

 

Quelle: International Christian Concern; www.persecution.org

Aus dem Englischen übersetzt und überarbeitet von AKREF