09.05.2024

Finnland: Zensur vielerorts auf dem Vormarsch – so auch in Finnland.

Der Gerichtsprozess gegen Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola geht weiter. Jetzt kommt der Fall der Finnischen Abgeordneten an das finnische Höchtsgericht.

IIRF-D/ADF/Tübingen/09/05/2024 - Nach zwei eindeutigen Freisprüchen der Vorinstanzen waren Beobachter erstaunt, dass die Staatsanwaltschaft den Fall überhaupt zum Obersten Gerichtshof bringen wollte (wir berichteten). Zum dritten Mal muss sich nun die Abgeordnete Päivi Räsänen für ihren Tweet mit Bibelvers vor Gericht verantworten – der Fall kommt ans Höchstgericht

Bibel-Tweet vor dem Obersten Gericht Finnlands

Noch ist kein Gerichtstermin bekannt, das Höchstgericht hat allerdings bestätigt, den Fall nach dem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung anzunehmen. Räsänen, elffache Großmutter, Ärztin und Parlamentsabgeordnete seit mehr als 25 Jahren, muss also wieder vor Gericht.

„Ich bleibe gelassen und bin bereit, die Meinungs- und Religionsfreiheit auch vor dem Obersten Gerichtshof zu verteidigen. Wenn nötig, gehe ich auch zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte,“ meinte sie zuversichtlich.

Der Fall geht ins fünfte Jahr

Im April 2021 erhob die finnische Generalstaatsanwältin Anklage mit drei separaten Anklagepunkten gegen Räsänen wegen „Aufwiegelung gegen eine Minderheit“. Die Anklage fällt im finnischen Strafgesetzbuch unter den Abschnitt „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.

Räsänen und Bischof Pohjola mussten sich am 24. Januar und 14. Februar 2022 zwei Tage lang vor dem Bezirksgericht Helsinki verantworten. Die Bibel stand im Mittelpunkt des Prozesses, als die Staatsanwältin zu Beginn des Tages Bibelverse vortrug, an denen sie etwas auszusetzen hatte.

Am 30. März 2022 sprach das Bezirksgericht Helsinki die Angeklagten einstimmig frei mit der Begründung, dass es nicht Sache des Bezirksgerichts sei, biblische Begriffe zu interpretieren.

Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin im April 2022 Berufung gegen das „nicht schuldig“ Urteil ein. Der Fall wurde dann vom 31. August bis 1. September 2023 vor dem Berufungsgericht in Helsinki verhandelt. Am 14. November 2023 bestätigte das Gericht den Freispruch von Räsänen und Pohjola.

Frei glauben, frei reden

Trotz der zweimaligen, eindeutigen Freisprüche muss nun noch einmal das Höchstgericht entscheiden – es steht viel auf dem Spiel. Seit Beginn des Prozesses 2019 koordiniert ADF International die rechtliche Verteidigung von Päivi Räsänen und Bischof Pohjola.

Wir werden uns auch weiterhin an der Seite dieser beiden mutigen Personen einsetzen. Setzen Sie sich mit uns für die Verteidigung der Meinungsfreiheit ein? Nur dank Ihrer Spende können wir Päivi Räsänen und Bischof Pohjola verteidigen! 

Es geht nicht nur um die Meinungsfreiheit von Päivi Räsänen und Bischof Pohjola, sondern um die aller Finnen – und auch um unsere.

Denn der Prozess könnte ein wichtiger Präzedenzfall werden, der auch Urteile in anderen Ländern Europas stark beeinflussen würde.

Quelle: https://adfinternational.org/de/paivi-rasanen