22.11.2024

Russland: Pastor einer Pfingstkirche und Buddhist wegen Äußerungen gegen den Krieg in Untersuchungshaft

AKREF-A/22.11.24 - Ein Pastor einer Pfingstkirche wurde als erster angeklagt, öffentlich zu Aktionen „gegen die Staatssicherheit“ aufgerufen zu haben, weil er sich aus religiösen Gründen gegen den Ukrainekrieg ausgesprochen hatte. Pastor Nikolay Romanyuk, Ältester der Pfingstgemeinde zur Heiligen Dreifaltigkeit in Balaschikha in der Region Moskau, hielt im September 2022 eine Predigt, in der er betonte, dass Gläubige „auf der Grundlage der Heiligen Schrift“ nicht in den Krieg ziehen und gegen die Ukraine kämpfen sollten. 

Im Falle eines Schuldspruchs drohen ihm bis zu 6 Jahre Haft oder eine Geldstrafe von bis zu einer Million Rubel. Das sind sieben durchschnittliche Monatsgehälter in der Region Moskau.

Pastor Romanyuk wurde nach Razzien in seiner Wohnung und den Wohnungen mehrerer anderer Mitglieder der Kirche am frühen Morgen des 18. Oktober 2024 festgenommen. Zwei Tage später verhängte ein Gericht zwei Monate Untersuchungshaft. Er wird derzeit im Untersuchungsgefängnis Nr. 11 in Noginsk, 50 km östlich von Moskau, festgehalten.

Da die Predigt live gestreamt und danach auf den YouTube Kanal der Kirche hochgeladen wurde, laufen gegen Pastor Romanyuk Ermittlungen nach Artikel 280.4, Teil 2, Absatz V des Strafgesetzbuchs wegen „öffentlicher Aufrufe zur Durchführung von gegen die Sicherheit der Russischen Föderation gerichteten Aktivitäten oder zur Behinderung der Ausübung ihrer Befugnisse zur Gewährleistung der Sicherheit der Russischen Föderation durch Behörden und Beamte unter Verwendung von Massenmedien oder elektronischen Medien, Informations- und Telekommunikationsnetzen einschließlich des Internet“.

Während Pastor Romanyuk als erster religiöser Leiter nach Artikel 280.4 des Strafgesetzbuchs angeklagt wurde, werden weiterhin russische Staatsangehörige, die sich aus religiösen Gründen gegen den Krieg ausgesprochen haben, nach Artikel 20.3.3 des Verwaltungsgesetzbuchs wegen „öffentlicher Aktionen mit dem Ziel der Deskreditierung des Einsatzes der Streitkräfte der Russischen Föderation“ angeklagt, oder auch nach Artikel 280.3 des Strafgesetzbuchs wegen „öffentlicher Aktionen mit dem Ziel der Deskreditierung des Einsatzes der Streitkräfte der Russischen Föderation zum Schutz der Interessen der Russischen Föderation und seiner Bürger und Aufrechterhaltung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit“, sowie auch Artikel 207.3 des Strafgesetzbuchs („Verbreitung falscher Informationen über die Streitkräfte“):

Ilya Vasilyev, Gründer und Leiter des Moskauer Zen-Zentrums, muss sich demnächst aufgrund einer Anklage nach Artikel 207.3, Teil 2, Absatz D des Strafgesetzbuchs wegen „Verbreitung bewusst falscher Informationen über die russischen Streitkräfte aus Gründen von Hass oder Feindschaft“ vor Gericht verantworten. Seine Strafverfolgung gründet sich auf einen auf Facebook geposteten Beitrag über russische Raketenangriffe auf ukrainische Städte. Er hat diesen und andere Beiträge, für die er bereits zuvor nach dem Verwaltungsstrafrecht verfolgt wurde, „ausschließlich aus religiöser Überzeugung“ gepostet, erklärte sein Anwalt gegenüber Forum 18. Im Falle eines Schuldspruchs drohen Vasilyev 5 bis 10 Jahre Haft oder eine Geldstrafe von 3 bis 5 Millionen Rubel.

Bei einer Anhörung vor Gericht am 19. November 2024, bei der die Haft um sechs Monate verlängert wurde, wies Vasilyev darauf hin, dass es schwierig sei, in der Haftanstalt buddhistische Rituale auszuführen. In einer Botschaft an seine Anhänger erklärte er dennoch, dass er weiterhin zweimal pro Woche meditiere.

Quelle: Forum 18, Oslo (Bericht vom 22. November 2024)

Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA