06.07.2025

Russland: Ausweisung von Ausländern wegen illegaler „Missionstätigkeit“ – jetzt auch ohne Gerichtsurteil

AKREF-A/06.07.25 - Am 5. Februar trat eine Novelle zum Verwaltungsgesetzbuch in Kraft, die es der Polizei erlaubt, ohne Gerichtsverfahren Geldstrafen gegen Ausländer zu verhängen, die „illegale Missionstätigkeit“ betreiben und ihre Ausweisung zu verfügen. Bisher wurden zwar die meisten Ausweisungen von Gerichten verfügt, doch diese Gesetzesänderung birgt große Gefahren in sich, zumal der Begriff „Missionstätigkeit“ in Russland sehr breit ausgelegt wird und große Spielräume für Willkür gegeben sind. Diese breite Auslegung beruht auf einer 2016 von Präsident Putin unterzeichneten Novelle zum Religionsgesetz, durch die das Teilen von Glaubensinhalten stark eingeschränkt wird. So wird geregelt wer wo über Glaubensüberzeugungen sprechen darf. Die Gesetzesänderung verbietet allen Personen, die nicht über eine schriftliche Erlaubnis einer offiziell anerkannten Religionsgesellschaft verfügen, jede Art von Missionstätigkeit.

 

Für illegale „Missionstätigkeit“ werden üblicherweise Geldstrafen von mehreren wöchentlichen Durchschnittslöhnen verhängt. Im Jahr 2024 wurden 90 und im Zeitraum Januar bis April 2025 bereits 34 Personen wegen „illegaler Missionstätigkeit“ verfolgt, darunter sechs Baptisten, darunter auch Pastor Aleksandr Chmykh, der lediglich einen Gottesdienst geleitet hatte.

 

Während Einzelpersonen und religiöse Organisationen regelmäßig nach dem Verwaltungsrecht wegen illegaler „Missionstätigkeit“ belangt werden, haben Ausländer schwerwiegendere Konsequenzen zu befürchten. Gegen sie werden üblicherweise höhere Geldstrafen verhängt als gegen russische Staatsbürger. Überdies riskieren sie die Ausweisung aus Russland. Aufgrund der Gesetzesänderung vom 5. Februar sind diese Ausweisungen noch einfacher geworden. „Die Chancen auf Rechtsschutz sind wesentlich geringer geworden“, kommentierte Rechtsanwalt Sergey Chugunov. „Die Bürger müssen selbst vor Gericht gegen die Entscheidung berufen und eine Aussetzung beantragen. Aber bevor es dazu kommt werden sie höchstwahrscheinlich bereits zum Verlassen der Russischen Föderation gezwungen.“

 

Die Mehrheit der 2024 und im laufenden Jahr wegen Missionstätigkeit durch Ausländer belangten Personen sind Muslime, anscheinend Gastarbeiter aus zentralasiatischen Staaten. In den meisten Fällen besteht ihr „Vergehen“ im Verrichten der muslimischen Gebete am Arbeitsplatz (oft mit Billigung ihrer Arbeitgeber) oder in ihren Unterkünften. Von den Personen, deren Ausweisung verfügt wurde, wurden 14 in Abschiebehaft genommen.

Gegen den muslimischen Studenten Samir Sharipov verhängte die Moskauer Polizei am 31. März eine Geldstrafe, weil er Namaz Gebete in seiner Hochschule geleitet hatte. Dies wurde als Leitung einer religiösen Versammlung durch einen Ausländer ohne „die entsprechende Befugnis zur Durchführung von Missionstätigkeiten“ ausgelegt. Die Polizei verfügte seine Ausweisung aus Russland und Unterbringung in Abschiebehaft. Shapirov hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt, die verworfen wurde und danach Berufung an ein höheres Gericht eingelegt.

Durch die Gesetzesänderung vom Februar 2025, die dazu geführt hat, dass in der Mehrzahl der Fälle jetzt von der Polizei entschieden wird ohne die Gerichte zu befassen, wird eine effektive Erfassung von Verfahren gegen Ausländer erschwert.

Quelle: Forum 18, Oslo (Bericht vom 20. Juni 2025)

Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA