21.07.2025

Deutschland: Bekenntnistag - Keine kirchliche Trauung gleichgeschlechtlicher Paare

Ökumenischer Bekenntnistag mit 400 Besuchern in Württemberg

Winterlingen (IDEA) – Ein Ökumenischer Bekenntnistag in Württemberg hat sich gegen eine Öffnung der kirchlichen Trauung für gleichgeschlechtliche Paare ausgesprochen. Dies geht aus einer Mitteilung der evangelischen Kirchengemeinde in Winterlingen (Zollernalbkreis) hervor, die die überkonfessionelle Veranstaltung zusammen mit anderen Christen vor Ort durchführte. Bereits zum 1. Januar 2020 sei ein kirchliches Gesetz zur „Einführung eines Gottesdienstes anlässlich der bürgerlichen Eheschließung zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts“ in der württembergischen Landeskirche in Kraft getreten, so Pfarrer Ernst Nestele. Er forderte in einer Erklärung im Namen der Veranstalter vor den 400 Besuchern des Bekenntnistages die Rücknahme dieses Gesetzes. Darin war auch die Forderung enthalten, von einer möglichen zukünftigen Änderung der kirchlichen Trauagende abzusehen. Hier sei eine grundlegende Abweichung zur Lehre und Ordnung der Kirche festzustellen. Christen müssten sich in diesem Fall zur Wehr setzen. Auf Nachfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA erläuterte Nestele, er halte dies für keine theologische Frage zweiten Ranges.

Gegen digitales Abendmahl

Zudem wandte er sich im Namen der Veranstalter gegen die digitale Form der Abendmahlsfeier. Die Neuregelung der württembergischen Landeskirche widerspreche Bibel und Bekenntnis. Sie gestatte ausnahmsweise eine digitale Feier des Abendmahls ohne Anwesenheit des Leiters oder einzelner Teilnehmer der Feier. Die evangelischen Bekenntnisschriften sprächen dagegen von einer Versammlung realer Personen an einem konkreten Ort, so Nestele in seiner Erläuterung gegenüber IDEA. Der Wortlaut der Bibel und der Bekenntnisschriften besage auch, dass die Elemente der Abendmahlsfeier der empfangenden Person gereicht würden. Auf digitalem Wege sei dies nicht möglich. Der echte Kuss eines Ehepaares sei schließlich auch nicht wirklich auf digitalem Wege nachahmbar. Genauso wenig könne eine digitale Abendmahlsfeier einer solchen Feier in Präsenz entsprechen, so Nestele.

Prof. Cullen: Lebensrecht ist keine Randfrage

In der Erklärung traten die Veranstalter auch für den Lebensschutz ein. Sie ermutigten die Landessynode, jeder weiteren Aufweichung des Abtreibungsparagrafen 218 StGB entgegenzuwirken. In einem Seminar erläuterte der Bioethiker Prof. Paul Cullen (Münster), warum jedem Menschen vom Zeitpunkt der Empfängnis an ein unbedingtes Lebensrecht zukomme. Es leite sich aus der Würde des Menschen ab und diese wiederum aus der Bibel. Die Frage nach der Abtreibung sei keine Randfrage. Sie berühre das Zentrum des Glaubens. Ohne eine Begründung im Glauben würde menschliches Leben leicht zur ökonomischen Verhandlungsmasse, warnte Cullen.

Till: Die Bibel ist Gottes Wort

Der Biologe und evangelikale Blogger Markus Till (Weil im Schönbuch) bekräftigte, die Bibel sei Gottes Wort und enthalte es nicht nur. Christen sollten leidenschaftlich an dieser Überzeugung festhalten. Auslegungsfragen müssten sie nicht trennen, beim Bibelverständnis sei dies aber anders. Schließlich habe die Bibel selbst den Anspruch, die Worte Gottes wiederzugeben. Jesus selbst habe sich eins zu eins hinter die Heilige Schrift gestellt, so Till. Die Autorität Jesu Christi betonte auch der Pfarrer und Evangelist Ulrich Parzany (Kassel). Egal wie sich die Mächtigen dieser Welt aufspielten, Jesus sei Herr der Herren. Christen, die ihren Herrn kennten, hätten nicht mehr so viel Angst, da sie dem wiederkommenden Jesus entgegengingen. Parzany mahnte ferner: Niemand solle sich an Israel vergreifen, sonst werde man dies bitter zu büßen haben.