24.07.2025

Deutschland: Landesregierungen streiten über Kirchenasyl

Hamburg fordert Überstellung von Afghanen aus Berlin

Hamburg/Berlin (IDEA) – Zwischen den Landesregierungen von Hamburg und Berlin ist ein Streit über den Umgang mit einem Kirchenasyl ausgebrochen. Laut einem Bericht der „Berliner Zeitung“ geht es dabei um afghanische Christen, die von der Dreieinigkeitsgemeinde in Berlin-Steglitz beherbergt werden. Die Gemeinde gehört zur Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK). In einem Brief habe der Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) den Berliner Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) aufgefordert, die Asylbewerber nach Hamburg zu überstellen. Von dort aus sollen sie nach Schweden abgeschoben werden, das für die Durchführung ihrer Asylverfahren zuständig ist. In dem Schreiben mit dem Betreff „Missbrauch des Kirchenasyls“ erklärt Tschentscher, es sei „nicht hinnehmbar, dass derzeit für mehrere Personen die Überstellung nach der Dublin-III-Verordnung von einer Berliner Kirchengemeinde vereitelt“ werde. In allen Fällen habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die eingereichten Härtefalldossiers geprüft und abgelehnt. Die Berliner Polizei habe ein Amtshilfeersuchen der Hamburger Ausländerbehörde bisher abgelehnt und dies mit der „politischen Weisungslage“ begründet. Der Pastor der Dreieinigkeitsgemeinde, Gottfried Martens, erklärte gegenüber der Zeitung, seine Gemeinde gewähre drei Afghanen Kirchenasyl, für die die Hamburger Ausländerbehörde zuständig sei. Sie seien überzeugte konvertierte Christen, denen bei einer Abschiebung nach Afghanistan „unmittelbare Gefahr an Leib und Leben“ drohe. Die Berliner Senatskanzlei erklärte auf Anfrage, sie äußere sich grundsätzlich nicht zu eingehenden Schreiben.

Pastor: Konvertiten vor der „Abschiebung in den Tod schützen“

Der Pastor der Dreieinigkeitsgemeinde, Gottfried Martens, bestätigte gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA, dass seine Gemeinde drei Afghanen Kirchenasyl gewährt, für die die Hamburger Ausländerbehörde zuständig ist. Es handle sich bei den Betreffenden um konvertierte afghanische Christen. Sie hätten in Schweden Abschiebebescheide nach Afghanistan erhalten. Denn auf Druck der „Schwedendemokraten“ sollten inzwischen unterschiedslos praktisch alle männlichen Afghanen nach Afghanistan abgeschoben werden sollen – ganz gleich, ob sie Muslime oder Christen seien. Auf Bitten ihrer früheren schwedischen Kirchengemeinden versuche seine Gemeinde konvertierte afghanische Christen „vor der Abschiebung in den Tod zu schützen“, so Martens. Selbst wenn die betreffenden Christen nicht sofort aus Schweden abgeschoben würden, hätten sie dort keinen rechtlichen Status und müssten auf der Straße leben – „immer in der Furcht davor, dann eines Tages eben doch deportiert zu werden. Wir haben zurzeit einen Kirchenasylanten bei uns, der einmal schon aus Schweden nach Afghanistan deportiert wurde und von dort dann auf dem schnellsten Wege wieder geflohen ist.“ Bei einem anderen Mitglied der SELK sei es nicht so glücklich ausgegangen: „Es wurde nach seiner Abschiebung von Deutschland nach Afghanistan dort allem Anschein nach ermordet.“