12.06.2025
Indien: Entlassung eines christlichen Offiziers vom obersten Gerichtshof bestätigt
International Christian Concern - In einem kürzlich ergangenen Urteil hat der Oberste Gerichtshof in Delhi die Entlassung eines christlichen Offiziers durch die indische Armee bestätigt, weil er sich geweigert hatte, an bestimmten religiösen Ritualen bei Regimentsparaden teilzunehmen.
Oberleutnant Samuel Kamalesan hatte gegen den Bescheid der indischen Armee vom 3. März 2021 geklagt, mit dem er ohne Ruhegehalt und Abfindung aus der Armee entlassen wurde, und seine Wiedereinstellung beantragt.
Das Oberste Gericht in Delhi bestätigte jedoch die Entlassung durch die indische Armee und kam zu dem Schluss, dass Kamalesans Weigerung, unter Berufung auf seinen christlichen Glauben an bestimmten religiösen Ritualen während der Regimentsparaden teilzunehmen, Ungehorsam und Disziplinlosigkeit darstellte und somit seine Entlassung rechtfertigte.
Kamalesan wurde im März 2017 als Leutnant in die indische Armee aufgenommen und diente im 3. Kavallerieregiment, das aus drei Staffeln besteht, die sich aus Sikh-, Jat- und Rajput-Angehörigen zusammensetzen. Er wurde zum Truppenführer der Schwadron B ernannt, die überwiegend aus Sikh-Angehörigen besteht.
Kamalesan gab an, dass sein Regiment nur einen Mandir (Hindu-Tempel) und einen Gurudwara (Sikh-Gotteshaus) für religiöse Feiern und Paraden unterhielt, aber kein Sarv Dharm Sthal - ein Gotteshaus für alle Glaubensrichtungen - besaß, und stellte fest, dass es auf dem Gelände keine christliche Kirche gab.
Er behauptete, er begleite seine Truppen regelmäßig zu den wöchentlichen religiösen Umzügen und Festen in den Mandir und den Gurudwara, bat aber darum, das innerste Heiligtum des Tempels während Ritualen wie Puja, Havan oder Aarti nicht betreten zu müssen.
Kamalesan erklärte, dass er das Allerheiligste von Tempeln und Gurudwaras während der wöchentlichen religiösen Paraden des Regiments nicht betrete, da er seinem protestantischen christlichen Glauben folge, der die Anbetung von Götzen verbiete. Er behauptete, dass seine Teilnahme an den Außenbereichen dieser religiösen Stätten ein Zeichen des Respekts und der Solidarität mit seinen Truppen sei.
Die Armee behauptete jedoch, dass die Teilnahme an religiösen Aktivitäten des Regiments ein wesentlicher Bestandteil zur Förderung des Zusammenhalts und der Moral der Einheit sei. Sie argumentierten, dass Kamalesans Weigerung, sich vollständig an diesen Ritualen zu beteiligen, trotz mehrfacher Beratungsgespräche und Erklärungen zu deren Bedeutung, die für militärische Operationen unerlässliche Einheit und Disziplin untergraben habe.
Die Armee argumentierte, dass Kamalesan trotz wiederholter Bemühungen des Kommandanten und anderer Offiziere, ihm die Bedeutung der Regimentszugehörigkeit zu erklären, immer wieder nicht an den Regimentsparaden teilnahm.
Das Oberste Gericht in Delhi betonte, dass der Einzelne zwar das Recht hat, seine Religion auszuüben, dass dieses Recht im militärischen Kontext jedoch nicht absolut ist. Es stellte fest, dass Kamalesans Handlungen persönliche religiöse Überzeugungen über rechtmäßige militärische Befehle stellten, was eine Disziplinlosigkeit darstelle.
Das Gericht stellte fest, dass die Einzigartigkeit des Militärdienstes ein höheres Maß an Disziplin erfordert und dass die Entscheidung der Armee, ihn ohne ein Kriegsgericht zu entlassen, angesichts des sensiblen Charakters der Angelegenheit und ihrer möglichen Auswirkungen auf den Zusammenhalt der Einheit gerechtfertigt war.
Der Fall Kamalesan unterstreicht das komplexe Zusammenspiel zwischen individuellen Rechten, insbesondere Glaubenspraktiken, und institutioneller Disziplin innerhalb der Streitkräfte.
Quelle: International Christian Concern; www.persecution.org
Aus dem Englischen übersetzt und überarbeitet von AKREF