06.05.2025

Deutschland: Lebensrecht muss für alle gelten

Nach der Fusion einer evangelischen und einer katholischen Klinik in Lippstadt wollen die Mitarbeiter des früheren evangelischen Krankenhauses ihre bisherige Abtreibungspraxis beibehalten. Dazu ein Gastkommentar von Hartmut Steeb.

(IDEA) Beim Katholikentag 2012 in Mannheim war ich einmal zu einer Podiumsdiskussion eingeladen zum Thema: „Gemeinsames Zeugnis oder doppelte Moral? Ethische Fragen als neues Konfliktpotenzial in der Ökumene“. Dieser Titel trifft heute mehr denn je zu. In Lippstadt streiten die Mitarbeiter der früher selbstständigen evangelischen Klinik dafür, auch künftig Kinder im Mutterleib töten zu dürfen, „wenn schwere Missbildungen des Kindes zu erwarten sind“. Wie kann man für eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung eintreten, die zu hundert Prozent tödlich endet?

Mensch von Anfang an

Ein neuer Mensch ist ab dem Augenblick vorhanden, in dem Ei- und Samenzelle verschmelzen. Er wächst und entwickelt sich als Mensch, vor und nach der Geburt – und wird nicht irgendwann aus irgendwas anderem zum Menschen. Das ist naturwissenschaftlich nicht ernsthaft zu bestreiten. Die biblische Botschaft zeigt uns auch, dass Gott schon über Ungeborene seine Verheißungen ausspricht. In der Bibel heißt es: „Deine Augen sahen mich, da ich noch nicht bereitet war, und alle Tage waren in dein Buch geschrieben, die noch werden sollten“ (Psalm 139,16). Gott beruft sogar noch nicht geborene Kinder zu seinen Propheten: „Der Herr hat mich berufen von Mutterleibe an“ (Jesaja 49,1). „Ich kannte dich…und sonderte dich aus, ehe du von der Mutter geboren wurdest“ (Jeremia 1,5). Auch die Schwangerschaftsgeschichten von Maria, der Mutter Jesu, und Elisabeth, der Mutter Johannes des Täufers, machen klar: Gottes Berufungen beginnen nicht erst mit der Geburt. Seine Absichten umfassen schon das ungeborene Kind.

Töten ist keine Alternative

Wie können Christen da das Werturteil sprechen, dass ein behindertes Kind weniger Lebensrecht haben soll als ein nicht-behindertes? Das ist zum Glück auch juristisch immer noch klar: Abtreibungen sind Tötungsdelikte, die nur geringer bestraft werden als Tötungen nach der Geburt. Im Hinblick auf die Rechtswidrigkeit oder Strafbewehrung bei einem Schwangerschaftsabbruch trifft das Strafrecht keine Bewertung zum Lebensrecht des Kindes, sondern lässt mit Blick auf die Mutter und ihre Gesundheit allenfalls Ausnahmen zu. Es muss die Aufgabe der Kirchen und der Gesellschaft bleiben, das Leben von Kindern durch Hilfen zu ermöglichen, statt das Töten als Alternative anzusehen.

(Hartmut Steeb war von 1988 bis 1991 Geschäftsführer der westdeutschen Evangelischen Allianz und danach bis zum Eintritt in den Ruhestand 2019 Generalsekretär der Evangelischen Allianz in Deutschland.)