12.05.2025
Belarus: DNA-Entnahme nachdem christliche Menschenrechtsorganisation als „extremistisch“ eingestuft wurde
AKREF-A/12.05.25 - Am 1. April stufte die Geheimpolizei KGB die Organisation Christian Vision, die Verletzungen der Religions- bzw. Glaubensfreiheit dokumentiert, ihre Website und Social-Media-Kanäle als „extremistisch“ ein und sprach ein Verbot gegen die Organisation aus. Am 8. April wurde die Gruppe vom Innenministerium auf dessen Liste extremistischer Organisationen gesetzt. Christian Vision wurde im September 2020 von Menschenrechtsverteidigern aus verschiedenen Kirchen und christlichen Gemeinschaften im Zusammenhang mit den Protesten wegen der gefälschten Präsidentenwahlen gegründet, um Verletzungen der Religionsfreiheit und anderer Menschenrechte zu dokumentieren.
Zwischen August 2023 und März 2024 erklärten mehrere Gerichte die Social-Media-Kanäle von Christian Vision und das Logo der Gruppe für extremistisch. In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass jede Person, die Material von einer als extremistisch eingestuften Website weiterleitet, kopiert, oder mit einem Like versieht, oder Informationen an eine „extremistische“ Organisation liefert, eine Strafe nach dem Verwaltungsgesetzbuch oder Strafgesetzbuch riskiert.
Drei Mitglieder von Christian Vision, Natallia Vasilevich, Natallia Harkovich und Dzmitry Kornyenko wurden vom KGB als Extremisten gebrandmarkt. Alle drei sind orthodoxe Christen und befinden sich bereits im Ausland. Die Gruppe ist in Litauen rechtmäßig registriert.
Am 9. April erhielt der Vater von Dzmitry Kornyenko an seinem Wohnsitz in Orscha Besuch der Polizei, die seine DNA entnahm. Kornyenko berichtete, dass sein Vater aufgrund des Vorfalls zu verwirrt war, um nach dem Zweck der DNA-Entnahme zu fragen. Doch sein Bruder wagte es, sich bei der Polizei zu erkundigen, wofür sie die DNA-Probe benötigten und erhielt die Auskunft, dass es dadurch leichter würde, Dzmitry aufzuspüren. Dieser erklärte, dass die Besuche bei seinen Verwandten nicht ungewöhnlich wären. „Sie kommen in unregelmäßigen Abständen (manchmal Ermittlungsbeamte, manchmal Polizisten), doch in letzter Zeit haben sie ihre Besuche intensiviert. Doch die Entnahme der DNA ist etwas Neues.“ Abgesehen von seiner Tätigkeit bei Christian Vision wird Kornyenko auch wegen nicht religiöser öffentlicher Aktivitäten gesucht. In Belarus wurden mehrere Strafverfahren gegen ihn eingeleitet, Eine der Anklagen lautet auf „Unterstützung einer extremistischen Organisation“ wegen eines Interviews für den von Polen finanzierten TV-Sender Belsat im März 2022, als er von Odessa aus Kritik an der russischen Invasion der Ukraine übte. Dies führte dazu, dass er in Russland auf die Liste der steckbrieflich gesuchten Personen gesetzt wurde.
„Die Entscheidung, uns als Extremisten einzustufen, kam nicht unerwartet. Sie folgt der Logik der Unterdrückung jeder unabhängigen Stimme“, erklärte die orthodoxe Theologin Natallia Vasilevich, die als Koordinatorin von Christian Vision fungiert. Sie erklärte, dass die Arbeit von Christian Vision durch die Einstufung als extremistisch nicht beeinträchtigt würde, ist jedoch besorgt, dass dadurch die noch in Belarus befindlichen Christen, die mit der Gruppe kooperieren und Informationen an diese übermitteln, gefährdet werden.
Der Begriff „Extremismus“ wird vom Staat bzw. den Behörden so weit ausgelegt, dass jeder Bereich menschlicher Aktivität betroffen sein kann. Das Regime führt mehrere ähnliche Listen, die auf jede der den Behörden nicht genehme Person, Organisation, Mitteilung, Website bzw. jedes nicht genehme Dokument abzielt. Von Gerichten, vom Innenministerium oder von der Geheimpolizei KGB als extremistisch eingestuft wurden unter anderem Menschenrechtsorganisationen wie Viasna (Frühling) und Human Constanta, sowie unabhängige Medien.
In ihrem Bericht an die Generalversammlung der Vereinten Nationen von August 2023 warnte die damalige UN-Sonderberichterstatterin zur Menschenrechtssituation in Belarus Anaïs Marin, dass der Begriff Extremismus in dem Gesetz zur Bekämpfung des Extremismus auf jeden Bereich menschlicher Aktivität angewandt werden könnte. Konkret erklärte sie: „Der Begriff kann aufgrund weit gefasster Formulierungen und der weitgehenden Befugnisse zur Auslegung durch die Behörden nicht nur auf verschiedene Formen der Vereinigungsfreiheit, Versammlungsfreiheit oder Meinungsfreiheit angewandt werden, sondern auch auf alle zivilgesellschaftlichen Aktivitäten
Quelle: Forum 18, Oslo (Bericht vom 9. Mai 2025)
Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA