15.05.2025

Frankreich: Parlament auf dem Weg zu einem Euthanasiegesetz

AKREF-A/15.05.25 - Am Freitag, 2. Mai 2025, billigte das Komitee für soziale Angelegenheiten der französischen Nationalversammlung den Gesetzesentwurf zur Legalisierung von Euthanasie.

Die Abstimmung und der Inhalt des Gesetzesentwurfs zeigen, dass es sich um einen von der und für die Euthanasielobby abgefassten Gesetzestext handelt.

Sollte dieses Gesetz in Kraft treten, würde dadurch ein umfangreiches „Recht zu sterben“ geschaffen, das sich nicht nur auf das Lebensende, sondern auch auf alle ernsthaft erkrankten Personen erstreckt.

Vernünftige Änderungsvorschläge zum Schutz verwundbarer Personen, zur Gewährleistung, dass eine umfangreiche Aufklärung erfolgen muss, bevor Sterbewillige ihre Einwilligung geben, sowie Vorschläge zur Förderung der Palliativmedizin wurden systematisch abgelehnt.

In dem Gesetzesentwurf ist bereits festgelegt, dass die Behinderung des assistierten Suizids eine Straftat darstellt und die Euthanasielobby in der Lage sein wird, gerichtlich gegen Personen vorzugehen, die den Suizid anderer „behindern“ möchten, darunter Apotheker, die sich weigern, das Gift bereitzustellen.

Zum Unterschied von Ärzten und Krankenschwestern bzw. Krankenpflegern hätten Apotheker kein Recht, die Bereitstellung der letalen Substanz zu verweigern. Was heute für Apotheker ein Verbrechen ist, wäre morgen eine Verpflichtung.

Daher steht das European Centre for Law and Justice (ECLJ) mit Sitz in Straßburg, eine bei den Vereinten Nationen akkreditierte NGO, dem Gesetzesentwurf so kritisch gegenüber. Am 6. Mai hatten Vertreter des ECLJ ein fruchtbares Meeting mit dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und konnten darlegen, wie der Entwurf zu einem französischen Euthanasiegesetz auf Personen mit Behinderungen abzielt.

Die Entwicklungen in Ländern, in denen assistierter Suizid bereits legal ist, wie etwa Belgien, haben gezeigt, dass die Euthanasielobby, ist erst einmal ein grundlegendes Gesetz zur Legalisierung des assistierten Suizids in Kraft, schrittweise auf eine Ausweitung des „Rechts zu sterben“ auf weitere Personenkreise hinwirkt.

Gregor Puppinck, der Direktor des ECLJ, erklärt den Inhalt des Gesetzesentwurfs im Detail (Original in Französisch; englische Version bei YouTube unter Einstellungen wählbar) 

 

https://www.youtube.com/watch?v=gdqTAyK295o

Umfangreiche Informationen in Englisch und Französisch unter https://eclj.org/