18.05.2025
Kasachstan: 2 Berichte aus Almaty
1. Ermittlungsverfahren gegen orthodoxen Priester eingestellt
Am 22. April 2025 stellte die Ermittlungsabteilung der Stadtpolizei Almaty das seit fast 16 Monaten andauernde Ermittlungsverfahren gegen den orthodoxen Priester Vater Yakov (Vladimir Yuryevich Vorontsov) endgültig ein. Der seinerzeit erhobene Vorwurf lautete Schüren von religiösem und ethnischem Hass. Vater Yakov hatte im August 2023 eine Facebook Nachricht gepostet, in der er beklagte, dass das Moskauer Patriarchat der Russisch-Orthodoxen Kirche „schon lange nichts mit dem Christentum zu tun“ hätte. Grund seiner Haltung gegenüber dem Patriarchat war dessen Unterstützung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Wegen seiner kritischen Einstellung zu diesem Krieg war ihm bereits zuvor das Priesteramt entzogen worden. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wurde damit begründet, dass in den Handlungen des Priesters kein strafrechtlich relevanter Tatbestand festgestellt werden konnte. Vater Yakov, der wegen der Unterstützung des Kriegs gegen die Ukraine schon lange enttäuscht von der Haltung des Moskauer Patriarchats der Russisch-Orthodoxen Kirche ist, hofft, eine dem Ökumenischen Patriarchat unterstehende orthodoxe Pfarre errichten zu können.
2. Entlassener Gefangener darf keine Moschee besuchen
Kurz nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis informierte ein Beamter einen Muslim, der aus Furcht vor staatlichen Repressalien nicht namentlich genannt werden möchte, dass es ihm im Rahmen der Haftentlassenen auferlegten Einschränkungen auch verboten ist, am Freitagsgebet in einer Moschee teilzunehmen. „Sie haben mir sogar gesagt, dass auch das übliche Beglückwünschen anderer Teilnehmer nach dem Freitagsgebet mit den Worten ‚Juma mubarak“ eine Strafe nach sich ziehen könnte“, erklärte der Betroffene gegenüber Forum 18. Die bloße Teilnahme am Freitagsgebet würde zwar toleriert, aber wenn er nicht sofort danach weggeht und mit irgendjemand spricht, sei das gefährlich. „Wenn wir auf den Überwachungskameras sehen, dass Sie mit jemand sprechen, kommen am nächsten Tag die Probleme. Sie könnten zurück ins Gefängnis geschickt werden“, wurde ihm gedroht.
Haftentlassene unterliegen verschiedenen Einschränkungen, z.B. einem Verbot, ihren Wohnort zu verlassen, an der Tätigkeit sozialer und religiöser Organisationen teilzunehmen oder Mitglieder einer solchen Organisation zu sein. Personen, die aufgrund einer Anklage wegen Terrorismus oder Extremismus verurteilt wurden, finden sich nach der Haftentlassung auf der von der Finanzüberwachungsbehörde geführten Liste von „mit der Finanzierung von Terrorismus oder Extremismus verbundener Personen“. Dadurch sind ihre Bankkonten gesperrt, Die Familien der ehemaligen Gefangenen finden das oft erst heraus, wenn sie zur Bank gehen. Sie dürfen dann nur kleine Beträge für die Kosten des täglichen Lebens abheben, wenn sie über keine anderen Einkommensquellen verfügen.
Im Zusammenhang mit diesen Einschränkungen erklärte der Menschenrechtsaktivist Yevgeny Zhovits vom Kazahkstan International Bureau for Human Rights and the Rule of Law gegenüber Forum 18, „Die Gesetze bieten üblicherweise keine Klarheit. Daher ist es unmöglich, festzustellen, was im Detail aufgrund der Einschränkungen verboten ist.“ Er fügte hinzu: „Ich glaube, dass es erlaubt ist, Moscheen oder Kirchen zu besuchen, dass aber die Beteiligung an den Aktivitäten religiöser oder sozialer Organisationen verboten ist.“ Mache Juristen vertreten aber auch die Auffassung, dass selbst die einmalige Teilnahme an einer religiösen Veranstaltung verboten ist. Die Teilnahme an Hochzeiten und Beerdigungen ist in den meisten Fällen ausdrücklich erlaubt.
Quelle: Forum 18, Oslo (Bericht vom 16. Mai 2025)
Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA